ABSCHNITT IH. DIE LEISTUNGEN DER KRANKEN VERSICHERUNG. Die ersten Krankenversicherungsgesetze waren vor allem darauf bedacht, dem Arbeitsunfähigen teilweisen Ersatz des infolge von Krankheit erlittenen Verdienst- entganges zu bieten. Nach und nach erweiterte sich der Aufgabenkreis der Krankenversicherung und in den Vor- dergrund trat die Heilbehandlung. Als wesentliche Auf- gabe der Krankenversicherung gilt nunmehr die voll- ständige und schleunige Heilung von Krankheiten und die Zurückführung der Erkrankten ins Berufsleben. Im folgenden sind die Geldleistungen und die Sach- leistungen der Krankenversicherung zu betrachten. Die Geldleistungen. Das Krankengeld. — Die wesentlichste Geldleistung, das Krankengeld, soll dem arbeitsunfähigen Versicherten teilweisen Ersatz des Verdienstentganges bieten. Bezugsbedingnisse. — Krankengeld gebührt dem Er- krankten, der infolge eines anormalen körperlichen oder geistigen Zustandes arbeitsunfähig ist und hievon dem Versicherungsträger Mitteilung macht.