3ar- Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommensentwurf as eine Mindestdauer des Krankengeldbezuges für Versicherte es bestimmen sollte, die nach Ablauf der Bezugsdauer auf ‘ie Leistungen einer Invalidenversicherung keinen Anspruch haben ? Lit Bejahendenfalls, wie ist die Mindestdauer des Kranken- x geldbezuges anzusetzen ? se Die Mehrleistungen. — Die meisten einschlägigen 71 Gesetze ermächtigen die über ausreichende Mittel ver- t. fügenden Krankenkassen das Krangengeld im Wege der :n Satzung über das gesetzliche Mindestmass zu erhöhen. n Das Krankengeld als Mehrleistung besteht entweder N in der Verlängerung der gesetzlichen Bezugsdauer, in der . Aufhebung oder der Beschränkung der Wartezeit oder endlich in der Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes, und zwar für alle Versicherten, für Versicherte, die für eine Familie zu sorgen haben oder im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit. Aus den zahlreichen und voneinander abweichenden Bestimmungen über die Krankengeldmehrleistungen dürf- ten einheitliche Grundsätze kaum abgeleitet werden können. Dessenungeachtet wäre es von grösstem Interesse, die gemachten Erfahrungen und bestehenden Neigungen zu prüfen, die hierin zum Ausdruck kommenden sozialen Tendenzen zu vergleichen und bestimmten Ländern oder Ländergruppen gemeinsame Bestrebungen festzustellen. Wir glauben daher den Regierungen folgende Frage vorlegen zu dürfen : Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- entwurf die über ausreichende Mittel verfügenden Ver- sicherungsträger zu ermächtigen wären, das Krankengeld im Wege der Satzung über das gesetztliche Mindestmass zu erhöhen ? 309