SE 2 Die organisatorischen Grundlagen. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. — Die ersten Krankenversicherungsvereine sind auf die Initiative von Personen zurückzuführen, die sich ohne Gewinnabsicht zwecks gegenseitiger Unterstützung im Krankheitsfall zusammengeschlossen haben. Die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind in der Regel jederman ohne Rücksicht auf soziale Schicht, Beruf und Wohnsitz zu- gänglich. Hilfskassen dieser Art sind namentlich in den romanischen Ländern entstanden. In den anglo-sächsi- schen Ländern, insbesondere in Grossbritannien treten neben die aus der Initiative der Vorsorglichen entstan- denen Hilfskassen von Versicherungsgesellschaften errichte- te Versicherungskassen hinzu; in der Tat sind die Gesellschaften bestrebt, nebst den auf Gewinn gerich- teten Versicherungszweigen gemeinnützige Volksversiche- rungsabteilungen ins Leben zu rufen. Die berufsständigen Kassen. — Neben die freiwilligen Hilfskassen treten schon sehr zeitlich berufsständige Krankenkassen. Es hat sogar den Anschein, dass die allerersten Kassen berufständiger Natur waren. Zu den berufsständigen Krankenkassen gehören die Gewerkschafts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Kran- kenkassen besonderer Berufszweige. Die Stärke einzelner berufsständiger Krankenkassen, namentlich jener der Verkehrs- und Knappschaftsbetriebe, beruht darin, dass sie ihren. Mitgliedern vereinzelt ‚grössere Vorteile zu bieten vermögen als territoriale und zwischenberufliche Krankenkassen. Die Gebietskrankenkassen. -— Neben den Vereins- und berufsständigen Krankenkassen tauchen die Gebiets- krankenkassen auf. Anfänglich waren sie dazu bestimmt, jene Versicherungspflichtigen zu erfassen, die einer anderen 5