—— BB Kassentype nicht beigetreten sind ; nach und nach gewan- nen sie immer grössere Bedeutung. Sie herrschen heute en in den mittel- und osteuropäischen Ländern, welche die on Krankenversicherung auf die gesamte lohnarbeitende ht Bevölkerung erstreckt haben, vor. Das ganze Staatsge- all biet ist von einem Netz von Gebietskrankenkassen bedeckt. ne Die Gebietskrankenkasse ist zwischenberuflich und nimmt ne von begünstigten Wirtschaftszweigen keine grösseren ‚u- Mittel in Anspruch als von den weniger leistungsfähigen. en Eine gebietsweise Organisation ‚der Krankenversiche- S1- rung wird zur Unentbehrlichkeit, sobald es sich für die en Krankenkassen darum handelt, die Sachleistungen und an namentlich die Heilbehandlung in den Vordergrund ihrer be- Bestrebungen zu stellen. Das britische Krankenver- lie sicherungssystem, das für das Gebiet der Krankengeld- ;h- versicherung die früher freiwillige Versicherung in eine 16- obligatorische umgewandelt hat, bietet hiefür ein Beispiel: die Organisation der Heilbehandlung ist von der Kranken- geldversicherung vollständig getrennt und obliegt beson- en deren territorialen Gebilden, den Versicherungsausschüssen. ‚ge lie en Kassenzwang und K assenfreiheit. S- tn Versicherungspflichtige und versicherungsfreie Per- 1er sonen können. in der Wahl ihres Versicherungsgebers ler frei oder beschränkt sein. Versicherungspflicht bedeutet 1Ss nicht notwendigerweise Kassenzwang und Versieherungs- zu freiheit ist nicht identisch mit freier Wahl des Versiche- ‚he rungsträgers. Der Versicherungspflichtige kann gehalten sein, einem bestimmten Versicherungsträger anzugehören (System nS- des Kassenzwangs, z. B. nach polnischem, rumänischem $s- russischen und jugoslawischem Recht) oder in der nt, Wahl seines Versicherungsträgers zunächst frei sein, ‚en allerdings mit der Verpflichtung innerhalb bestimmter