— 55 — Krankenversicherung enthalten sollte ? Sind Sie been jahendenfalls der Ansicht, dass Vorzug zu geben wäre : N a) der berufsständigen Gliederung oder m ‚en b) der territorialen Gliederung ? N Sind Sie der Ansicht, dass die territoriale Gliederung im Hinblick auf die Organisation des ärztlichen Dienstes, 16T die gegenseitige Überwachung der Versicherten und auch Sn im Hinblick auf den Gesamtbau der Sozialversicherung lie vorteilhaft ist ? nd ES Die staatliche Anerkennung des Versicherungsträgers. — ZZ Die obligatorische und auch die staatlich geförderte CE freiwillige Krankenversicherung besorgen Aufgaben öffent-SS lichen Interesses. Sie übernehmen Verpflichtungen, deren Erfüllung für die Versicherten wesentlich ist, aber auch e dem Staatsinteresse dient. Zur Erfüllung dieser Aufte- gaben erhält der Versicherungsträger Ansprüche auf In. Versicherungsbeiträge. Kr erlangt die Stellung eines ‚en Gläubigers von Beiträgen und eines Schuldners von les Leistungen durch die staatliche Anerkennung. £ft- Die staatliche Anerkennung ist im Gründungsakt mitler enthalten, wenn der Träger der obligatorischen Krankenler versicherung auf Grund gesetzlicher Vorschriften gebildet ür- wurde... Die aus privater Initiative hervorgegangenen Vir Krankenkassen bedürfen hingegen eines besonderen Angt, erkennungsaktes, der entweder stillschweigend — die Zr Anerkennung wird als erteilt erachtet, wenn sich die ıch zuständige Verwaltungsbehörde der Aufnahme des Ver-? sicherungsbetriebes innerhalb bestimmter Frist nicht wider-‚en setzt hat — oder ausdrücklich erfolgen kann — die Anerkennung wird ‚den Interessenten kund gemacht. Die Anerkennungsbedingungen sind. yon! der, Aufarf fassung über die Aufgaben des Staates auf sozialem Gebiet ler abhängig. Sie sollen den Versicherten Gewähr bieten,