— 58 — änderlich und reichen zur Deckung des Kranken- und Invaliditätsrisikos des mit dem 16. Lebensjahre eintreten- den Versicherten aus. Bei diesem Deckungsverfahren, dem Prämiendurchschnittsverfahren, wird ein Teil der Ver- sicherungsprämien aufgespart und erst dann verbraucht, bis die Versicherungsprämie mit Rücksicht auf das hohe Lebensalter. des Versicherten unzureichend geworden ist. Die so für jeden Versicherten aufgesparte Reserve wird dem Versicherungsträger , gutgeschrieben, wodurch der Versicherungsträger schadlos gehalten ist für die rech- nungsmässigen Verluste, die er aus dem KEintritt von älteren als 16-jährigen Versicherten erleidet, welche trotz ihres höheren Lebensalters keine Zusatzprämien zu ent- richten haben. Die technischen Reserven sind mit Rück- sicht auf die gleichbleibende Prämie zur Sicherstellung des rechnungsmässigen Gleichgewichts der Versicherungs- träger erforderlich. Nebst den technischen Reserven bestehen auch in Grossbritannien und Irland noch beson- dere Sicherheits- oder Garantiereserven zum Ausgleich ausserordentlicher Schwankungen. Die Anerkennungsbedingungen erscheinen uns von besonderer Bedeutung ; wir legen daher den Regierungen folgende Fragen vor : Sind Sie der Ansicht, dass die Träger der Kranken- versicherung nach dem Übereinkommensentwurf bestimm- ten Anerkennungsbedingungen zu entsprechen hätten, namentlich hinsichtlich : a) des Betriebes der Versicherung auf aussr hliesslich gemeinnütziger Grundlage ; b) der Gewährleistung ihrer Zahlungsfähigkeit, ins- besondere durch Festsetzung einer Mindestzahl von Mitgliedern und Bildung von Rücklagen ?