64 —— wirtschaftsminister ernannt werden, und zwar je 3 aus den Reihen der Versicherten, der Arbeitgeber und der Fachleute auf dem Gebiete der Krankenversicherung. Die vorstehende Übersicht möchte dargetan haben, dass der Grundsatz der Selbstverwaltung in der Kranken- versicherung vorherrschend ist und es sich empfehlen dürfte, ihn in der internationalen Regelung festzuhalten. Hierbei mag dahingestellt bleiben, ob die Frage zu vertiefen und namentlich darauf einzugehen ist, in welchem Verhältnis Versicherte und Arbeitgeber an der Geschäftsführung teilzunehmen haben und ob neben ihnen Vertreter des Staates oder Fachleute zuzuziehen sind. Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Lösungen dürfte sich eine solche Vertiefung der Frage nicht empfehlen, weshalb wir uns darauf beschränken, die Meinungen der Regierungen über den Grundsatz der Selbstverwaltung zu erfragen: Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- entwurf die Verwaltung der Versicherungsträger ausschliess- lich oder vorwiegend den Beteiligten oder deren Vertretern zu übertragen wäre ?