1Ss er oe ABSCHNITT. V. n- nn nn. DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL AU in er N Die Krankenversicherung erfordert zur Bewältigung & ihrer Aufgaben erhebliche Mittel. Es ist zu prüfen, wie mn diese Mittel aufzubringen sind, um feststellen zu können, ob eine internationale Regelung der Frage aussichtsreich iS erscheint. ag Aufbringung der Mittel. — Die Mittel der Kranken- versicherung können von den Versicherten, deren Arbeit- 5 gebern und von der Volksgesamtheit beansprucht werden ; en es können entweder alle drei Faktoren oder nur zwei, unter Umständen auch nur einer, und zwar die Ver- sicherten, zur Beitragsleistung herangezogen werden. Die allgemeinste Lösung ist die Heranziehung der Ver- sicherten und der Arbeitgeber zur Beitragsleistung. Die Versicherungsbeiträge werden als ein Lohnteil mit beson- derer Zweckbestimmung betrachtet. Dieser Lohnteil wird aufgespart und gemeinsam verwaltet; er kommt nicht demjenigen zu, der ihn verdient hat, sondern demjenigen, der seiner am meisten bedarf. Die Beitragslast wird von den Versicherten. und den Arbeitgebern in Lettland, im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in der Techechoslowakei und in Ungarn zu gleichen Teilen ge- tragen. In Deutschland, Luxemburg und Österreich tragen die Versicherten zwei Drittel und die Arbeitgeber ein Drittel des Versicherungsbeitrages, in Polen beläuft