0 nach abweichenden Grundsätzen, sodass sich der Grundlohn mehr oder weniger dem tatsächlichen Arbeitsverdienst nähert. Schliesslich ist der Umfang des Krankenrisikos und der zu seiner Deckung erforderliche Aufwand von Staat zu Staat je nach Klima, Lebens- und Arbeitsbedin- gungen, dem Stand der allgemeinen Gesundheitsfürsorge, der beruflichen Gliederung der Bevölkerung verschieden. Auch ist es wesentlich, ob neben der Krankenversicherung eine Invaliden- und Erwerbslosenversicherung besteht. Unter diesen Umständen erscheint es schwierig, eine allgemein annehmbare Bemessungsart des Versicherungs- beitrages und einen international annehmbaren Mindest- oder Durchschnittsbeitrag ausfindig zu machen. Aus diesem Grund unterlassen wir es, die Regierungen über diesen Gegenstand zu befragen. Wir können dies umso eher tun, als der Kostenausgleich, soweit er erreichbar ist, durch eine Angleichung der Geld- und Sachleistungen sozusagen selbsttätig erzielt wird. Wir haben daher das Hauptgewicht auf die Angleichung der Geld- und Sachlei- stungen gelegt und über die Möglichkeiten einer interna- tionalen Regelung der Leistungen die Meinungen der Regierungen der Mitgliedstaaten eingeholt.