— 83 4. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- entwurf das Krankengeld zu bemessen wäre: a) für alle Versicherten mit dem gleichen Betrage und ohne Rücksicht auf den üblichen Arbeitsverdienst oder b) nach dem üblichen Arbeitsverdienst jedes Ver- sicherten ? Sind Sie letzterenfalls der Ansicht, dass das Krankengeld mit einem Mindestbruchteil des üblichen Arbeitsverdienstes anzusetzen ist? Wie ist dieser Bruchteil anzusetzen ? Sind Sie ferner der Ansicht, dass das Krankengeld mit Bedachtnahme auf die vom Versicherten zu ver- sorgenden Familienangehörigen zu bemessen ist ? 5. Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommens- entwurf eine Mindestdauer des Krankengeldbezuges für Versicherte bestimmen sollte, die nach Ablauf der Bezugsdauer auf Leistungen einer Invalidenversi- cherung keinen Anspruch haben ? Bejahendenfalls, wie ist die Mindestdauer des Kran- kengeldbezuges anzusetzen ? 5. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- entwurf die über ausreichende Mittel verfügenden Ver- sicherungsträger zu ermächtigen wären, das Kranken- geld im Wege der Satzung über das gesetzliche Min- destmass zu erhöhen ? Soll bejahendenfalls die Mehrleistung namentlich in der Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes ins- besondere für Versicherte, die für eine Familie zu sorgen haben, in der Verlängerung der gesetzlichen Bezugsdauer oder in der Aufhebung oder Beschränkung der Wartezeit bestehen ?