283 — Wäre nach dem Übereinkommensentwurf beim Tode des Versicherten ein Sterbegeld zu leisten ? d Wären die Versicherungsträger zu ermächtigen, dem Versicherten ein Sterbegeld beim Tode des Ehe- gatten und in seinem Haushalt lebender Familien- angehörigen zu gewähren ? ;s -. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- Ss entwurf die Krankenversicherung jedem Versicherten © im Bedarfsfall ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei in ausreichendem Masse und Umfange zu 4 gewährleisten hätte ? - Sind Sie bejahendenfalls der Ansicht, dass die ärzt- liche Behandlung auch fachärztliche Hilfe zu umfassen hätte ? Sind Sie ferner der Ansicht, dass, soweit als nur irgend möglich, dem Kranken die Wahl des be- handelnden Arztes zwischen den dem Versicherungs- träger verfügbaren Ärzten offen stehen sollte ? J. Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommens- entwurf eine Mindestdauer bestimmen sollte, während welcher ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei jenen Kranken zu gewährleisten wäre, die nach Erschöpfung des Anspruches auf Krankenpflege eines Heilverfahrens auf Kosten der Invalidenversicherung nicht teilhaftig werden ? Bejahendenfalls, wie ist diese Mindestdauer an- zusetzen ? 10. Sind Ihrer Ansicht nach die über eine gesunde Finanz- wirtschaft verfügenden Versicherungsträger nach dem Übereinkommensentwurf zu ermächtigen, über das Mindestmass ‚an ärztlicher Behandlung hinaus Mehr- leistungen zu gewähren, namentlich :