1S ar. - r ABSCHNITT V. Sn N OR DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL u & MN ! * ar N Krankenversicherung erfordert zur Bewältigung 1 ‚Ufgaben erhebliche Mittel. Es ist zu prüfen, wie m Mittel aufzubringen sind, um feststellen zu können, As internationale Regelung der Frage aussichtsreich A nt. gg bringung der Mittel. — Die Mittel der Kranken- erung können von den Versicherten, deren Arbeit- Sn und von der Volksgesamtheit beansprucht werden ; > nen entweder alle drei Faktoren oder nur zwei, Umständen auch nur einer, und zwar die Ver- en, zur Beitragsleistung herangezogen werden. allgemeinste Lösung ist die Heranziehung der Ver- en und der Arbeitgeber zur Beitragsleistung. Die ‚erungsbeiträge werden als ein Lohnteil mit beson- /weckbestimmung betrachtet. Dieser Lohnteil wird bjart und gemeinsam verwaltet; er kommt nicht üigen zu, der ihn verdient hat, sondern demjenigen, ner am meisten bedarf. Die Beitragslast wird von Irsicherten. und den Arbeitgebern in Lettland, im eich der Serben, Kroaten und Slowenen, in der dslowakei und in Ungarn zu gleichen Teilen ge: In Deutschland, Luxemburg und Österreich & die Versicherten zwei Drittel und die Arbeitgeber D ttel des Versicherungsbeitrages, in Polen beläuft