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        <title>Die Krankenversicherung</title>
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4. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- 
entwurf das Krankengeld zu bemessen wäre: 
a) für alle Versicherten mit dem gleichen Betrage und 
ohne Rücksicht auf den üblichen Arbeitsverdienst 
oder 
b) nach dem üblichen Arbeitsverdienst jedes Ver- 
sicherten ? Sind Sie letzterenfalls der Ansicht, dass 
das Krankengeld mit einem Mindestbruchteil des 
üblichen Arbeitsverdienstes anzusetzen ist? Wie 
ist dieser Bruchteil anzusetzen ? 
Sind Sie ferner der Ansicht, dass das Krankengeld 
mit Bedachtnahme auf die vom Versicherten zu ver- 
sorgenden Familienangehörigen zu bemessen ist ? 
5. Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommens- 
entwurf eine Mindestdauer des Krankengeldbezuges 
für Versicherte bestimmen sollte, die nach Ablauf der 
Bezugsdauer auf Leistungen einer Invalidenversi- 
cherung keinen Anspruch haben ? 
Bejahendenfalls, wie ist die Mindestdauer des Kran- 
kengeldbezuges anzusetzen ? 
5. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- 
entwurf die über ausreichende Mittel verfügenden Ver- 
sicherungsträger zu ermächtigen wären, das Kranken- 
geld im Wege der Satzung über das gesetzliche Min- 
destmass zu erhöhen ? 
Soll bejahendenfalls die Mehrleistung namentlich 
in der Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes ins- 
besondere für Versicherte, die für eine Familie zu 
sorgen haben, in der Verlängerung der gesetzlichen 
Bezugsdauer oder in der Aufhebung oder Beschränkung 
der Wartezeit bestehen ?</div>
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