rechnet; die letztere ist ein gerechtfertigtes Verlangen, führt aber auf eine nicht hierher gehörende Frage, auf die korporative Selb- ständigkeit der Schulbehörden. 7. WIRTSCHAFTLICHE GRUPPEN. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, daß die Verschieden- heit der Lebensweise ein Hauptgrund ist für die Unterscheidung der Stände und daß auch der Abstand der Bildung erst durch die abweichende Beschäftigung zu einer dauernden und trennenden Kluft zwischen den Volksteilen wird. Schon daraus erhellt die nahe Verwandtschaft der Volksstände mit den „„Gestaltungen, welche aus den Verhältnissen zur Arbeit und zum Besitze hervorgehen‘. Mohl will die Zustände, Interessen und Genossenschaften der Arbeiter, Unternehmer, Kapitalisten usf. als ein besonderes, weder dem Privat- noch dem Staatsleben angehöriges Gebiet aus der Staatswissenschaft ausscheiden. In der Tat ist das wirtschaftliche Leben der Ausgangspunkt aller Sozialtheorien. Die Sozialisten und Kommunisten, aber auch L. Stein!) — wenigstens in seinen früheren Schriften — und A. Widmann?) suchen in ihm das Wesen der Gesellschaft; und selbst Stahl, dieser eifrige Gegner der Trennung von Gesellschaft und Staat, versteht unter Gesellschaft neuerdings nur den wirtschaft- lichen Verband der Nation?). Trotzdem kann gerade dieser Punkt in Kürze besprochen werden. Die Schriften von Schütz, Bern- hardi, Knies, Roscher haben in jüngster Zeit den ethisch-poli- tischen Charakter der Nationalökonomie so überzeugend und vielfach übereinstimmend dargelegt, daß es sich nur noch darum handelt, an der Hand der hier gewonnenen Resultate an die neue Gesellschaftslehre heranzutreten. Rechtlich betrachtet kann es kaum zweifelhaft sein, daß die Verhältnisse der Arbeiter, Unternehmer usw. keinen Gegenstand bieten, der nicht im Privat- oder im Staatsrechte erschöpfend 1) Gesch. der sozialen Bewegung in Frankreich (z. B. I, S. LXIV u. a.). Doch gehört auch noch der erste Band seines Systems der Staats- wissenschaft dieser Anschauungsweise an. ?) Die Gesetze der sozialen Bewegung. 3) Rechtsphilosophie. Dritte Auflage III, 51ff. 31