— 79 — durch die Macht ihrer Vereinigungen zufällt. Kommt so schon der unglückselige Kapitalist zwischen zwei Kreuzfeuer, so treten überdies hinzu all die sich von Tag zu Tag mehrenden Lasten an Steuern, all die wachsenden Aufwendungen für Arbeiterschutz aller Art, für Arbeiterversicherung usw. usw., die alle aus dem Ertrag der Unternehmungen zu leisten sind. Dies alles, wenn es wahr wäre, was der Kern der Theorie Ricardos besagt, daß sich die Höhe des Kapitalgewinns durch den Anbau immer ertrags- ärmeren Landes bestimmte und nicht — wie die Theorie der sozial- notwendigen Abfindungen behauptet — die Rente erst dem Er- trage entnommen wird, der nach Bestreitung aller jener Lasten als produit net zur Verfügung bleibt. Erst nach der letzteren Theorie ist der Stoff gegeben, aus dessen Fülle der Kapitalismus den ge- schilderten. Verpflichtungen nachkommen kann. Um wieviel ein- leuchtender und faßlicher werden die Gesetze der Existenz, der Zunahme und heute der Abnahme der Grundrente, wenn man in der vorgeschlagenen Weise die aktuelle Wirksamkeit des Bodengesetzes ausschaltet und der Grundrente das zubilligt, was nach Abzug der beschriebenen Lasten übrigbleibt. Erst so ist das ganze Wesen der Grundrente zu würdigen. Zwölftes Kapitel. Die moralische Würdigung der Grundrente. Erst bei der vorgetragenen Auffassung weicht vollends der Makel, welcher der Grundrente nach den meisten der bisherigen Theorien anhaftet. Stellt die Grundrente, soweit sie als solche überhaupt noch existiert, einen wirklichen Reichtum dar, so wird durch ihren Bezug keine andere Volksklasse geschädigt. A. Smith hat diese Tatsache — im Gegensatz zu Ricardo — zum Teil richtig erkannt, wenn er auch in ihrer Begründung fehlgegangen ist. Er führt folgendes aus’): „Im Ackerbau arbeitet die Natur vereint mit den Menschen, und obgleich ihre Arbeit nichts kostet, so hat ihr Erzeugnis doch seinen Tauschwert, so gut als das des kostspieligsten Arbeitsmannes.‘“ Die Rente ist das, was über das Kapital des Pächters samt seinem Gewinn für den Grundherrn hervorgebracht wird. ‚Diese (die Rente) kann als das Erzeugnis jener Naturkräfte betrachtet werden, deren Benutzung der Grundherr dem Pächter leiht. .. Was nach Abgleichung alles dessen, was als Menschenwerk angesehen werden kann, noch übrig bleibt, ist das Werk 1) A. Smith, Hauptwerk, Buch II, Hauptstück 5,