1‘ Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan. Gefangenen, 123 an der Zahl, sind jetzt freigelassen, und jeder von ihnen erzählt, welche Qualen er ausgestanden hat. Der Großteil der politischen Gefangenen wird wie gewöhnliche Ver- brecher gefoltert und oft erfolgen die Verurteilungen ohne Gerichtsunter- suchung. Das Urteil wird von der Gendarmerie auf Grund der sogenannten „Ausnahmegesetze‘“ gefällt. Eine individuelle Freiheit gibt es in Korea nicht. Der private Brief- wechsel wird zensuriert und die Wohnhäuser werden zu jeder Zeit mit einer schändlichen Brutalität durchsucht. Die Koreaner haben kein Recht, frei umzusiedeln ; sie müssen den Behörden ihren neuen Wohnort und den Grund ihrer Umsiedlung angeben. So vermehrt sich die Zahl der Gefangenen von Jahr zu Jahr. Dies zeigt nachfolgende offizielle Statistik zur Genüge: 1911 8 oa 16807 19: 19 499 1913 Sa 8 „21846 1914 A Se 24.434 1915 ; . 27255 1916 32 836 Die Erziehung. Die allgemeine Tendenz der in Korea angewandten Erziehungsmethode ist folgende: die Koreaner sollen unwissend bleiben und nicht zu sehr ge- schult werden — man spricht nur formell von der Ausbildung der Koreaner. Folgende Fälle beweisen dies. Im offiziellen Jahrbuch für 1917 wird die Anzahl der öffentlichen Schulen für Koreaner mit 526 angegeben, d. h. eine Schule auf 31 650 Einwohner (die koreanische Bevölkerung betrug in jener Zeit 16 648 129), während die Anzahl der Schulen, die für die Japaner bestimmt sind, 367 beträgt, d. h. auf je 874 japanische Ansiedler eine. (Die Zahl der Japaner in Korea betrug damals 320 938.) Hier die detail- lierte Statistik. Koreanische Schulen: 44x Vorschulen . . mit 81 845 Schülern 7 Mittelschulen 7 791 e 74 Elementarschulen für Landwirtschaft, Handel und Industrie „22.0 A 20200 I medizinische Hochschule .. AB 253 ı Juristische 5 a 138 En 1 Industrieschule . ZT 282 5 I Forsischule .. . | - 72 N Insgesamt 526 Schulen mit 86 410 Schülern. 54