26U Anhang. stützen muß, Das Ziel dieser Bewegung ist, die Tyrannei der imperialistischen Herrschaft und der feudalen Reaktion zu brechen, den Weg für den ökonomischen Fortschritt des Landes zu bahnen, die Kräfte der Arbeiterklasse zu stärken und die weiten Schichten der arbeitenden Masse unter ihren Einfluß zu bringen, Die nationale Bewegung des Proletariats ist allein imstande, den Entscheidungskampf um die Befreiung Palästinas auf der Grundlage der Vorherrschaft der Arbeiterklasse vorzubereiten. Diese Bewegung muß überall und in gleicher Weise die imperialistische Regierung Englands bekämpfen wie die Feudalherrschaft der arabischen Grundherren, die danach streben, unter dem Beistand der reaktionären englischen Lords den Großgrundbesitz des Landes in ihre Hand zu bekommen. Der Entscheidungskampf gegen den Imperialismus in Palästina hängt ab von dem An- wachsen der Arbeiterklasse, und dieses Wachstum hängt seinerseits von dem engen Zu- sammenschluß der arabischen und jüdischen Arbeitermassen und von der intensiven Ein- wanderung jüdischer Arbeitermassen ab. Auf ihrem Wege zur entscheidenden Abrechnung mit dem Imperialismus muß die Arbeiterklasse in Palästina die Massen der Fellachen zur Tat und zum politischen Kampfe mit fortreißen. In der Erwartung und Vorbereitung der Kräfte zu dem Entscheidungskampfe gegen den Imperialismus müssen wir im Augenblick für die folgenden unmittelbaren Forde- rungen kämpfen: ı. Kampf für die Agrarreform; Aufhebung aller feudalen Privilegien, Befreiung des Bauern von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherren, Aufhebung der Steuern, die besonders die Bauern erdrücken. Abtretung aller unbestellten Ländereien an die Bauernklasse, Nationalisierung des bestellbaren Bodens und seine Überweisung — mitsamt den Kronländern — an einen Bodenfonds, welcher der Arbeiter-Kolonisation zur Verfügung gestellt wird. 2. Kampf gegen Einwanderungs-Beschränkungen und energisches Eintreten für slei- gende Einwanderung von jüdischen Arbeitermassen in Palästina. > Kampf für eine Arbeiter-Schutz-Gesetzgebung, Einführung des Achtstundentages, Tariflohn in allen Privat- und Regierungsunternehmungen, Schutz der Kinder- und Frauenarbeit, Sozialversicherung gegen Unfall und Invalidität, Arbeitslosenversiche- rung usw. 4. Vollkommene Erweiterung der Gemeinde-Autonomie. Zu Kapitel IX (Indo-China). Resolution über Indo-China. Vorgeschlagen von der Delegation Indochinas. In Anbetracht, daß Indochina das Gebiet von Völkern ist, die im 1. Fürstentum Laos, 2. Königreich Cambodga, 3. Kaiserreich Annam (Tonkin, Annam, Cochinchina) sich ihre eigene Konstitution geschaffen haben, in Anbetracht, daß diese Völker ihre eigene Zivilisation besitzen und alle erforder- lichen Bedingungen erfüllen, um ihr Leben als Volk zu führen, in Anbetracht, daß der Imperialismus und der Kolonialismus nicht auf Rechte bestehen kann, die er in Wirklichkeit nicht hat, daß Frankreich sich in Indochina durch das „Recht“ der Eroberung festgesetzt hat, in Anbetracht, daß das französische Volk auf Grund seiner revolutionären Traditionen nicht die Vergewaltigung des geheiligten Selbstbestimmungsrechtes will, beschließt der Internationale Kongreß gegen Imperialismus und koloniale Unter- drückung, alle Mittel anzuwenden, um den Völkern Indochinas ihre Unabhängigkeit wieder- zugeben.