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        <title>Das Flammenzeichen vom Palais Egmont</title>
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      <div>Kin Fa Lin. 
Schulen für die Japaner in Korea. 
342 Vorschulen . . „ .. . mit 37 911 Schülern 
3 Mittelschulen . . . a. a. ENTE &amp;gt; 
10 höhere Töchterschulen . . PT LT. . 688 nz 
7 »  Handelsschulen n NK 899 &amp;gt; 
ı orientalische Kolonialschule . . . "a 15 2 
ı Schule für Technik und Handel . . « 513 nz 
Insgesamt 367 Schulen mit 42 467 Schülern. 
Trotz dieser großen Ungleichheit in der Verteilung der Erziehung auf 
die beiden Bevölkerungsgruppen ließ die Regierung im gleichen Jahre 
59 neue Schulen für die Japaner und nur 25 Schulen für die Koreaner 
bauen. Um den Koreanern in gleicher Weise die Schulung zu erleichtern, 
würde man nicht 526 Schulen, sondern 19048 brauchen. Man muß vor 
allem auch bei der Betrachtung der Statistiken die beinahe vollständige Aus- 
schaltung des höheren Unterrichts in Betracht ziehen. 
Der Unterricht wird in allen Schulen in japanischer Sprache erteilt. Im 
Jahre 1908 gab es in den öffentlichen Schulen 233 koreanische Lehrer 
gegenüber 63 japanischen; 1913 betrug die Zahl der koreanischen Lehrer 
1138, die der japanischen 458, d. h. die relative Zahl der japanischen Lehrer 
ist im Wachsen begriffen. 
Ein koreanischer Schüler muß zwei Drittel seiner Schulzeit darauf ver- 
wenden, die japanische Sprache zu erlernen, obwohl ihm dieselbe nach Ver- 
lauf eines Jahres geläufig ist. Welcher Grund besteht, in der Erziehung 
eines Koreaners und eines Japaners einen Unterschied zu machen? An der 
koreanischen Knabenschule. ist der Unterricht der Geschichte und der 
Geographie Koreas verboten, ebenso die fremden Sprachen. Der Stunden- 
plan der Klassen ist mit der Geschichte, der Geographie und der Literatur 
Japans ausgefüllt. 
Seit der Annektierung ist kein koreanischer Student ins Ausland ge- 
gangen, außer nach Japan. Gelingt es ihm, im geheimen abzureisen, SO 
kann er nicht mehr zurückkehren, da sein Name auf die Liste der „gefähr- 
lichen Personen‘“ gesetzt wird. Jeder von ihnen wird durch einen Detektiv 
der Regierung überwacht. 
Die Zulassung von Koreanern zum Examen für die höheren Staatsdienste 
ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme wird nur für einige Gerichtsfunktionäre 
gemacht, die mehr als Dolmetscher, als als Gerichtsbeamte Verwendung 
finden. Sie haben kein Recht, sich in die Angelegenheiten des öffentlichen 
Staatsanwalts einzumischen. Kein koreanischer Richter hat das Recht, den 
Fall eines Japaners zu prüfen. Ihre Löhne betragen ungefähr ein Drittel 
derjenigen ihrer japanischen Kollegen, die außer ihren Löhnen noch be- 
trächtliche Entschädigungen erhalten, obwohl sie keine andere Schulung 
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