X g® VERHÄLTNIS VON NATUR- UND GEISTESWELT ZUR BIOLOGISCH RICHTIGEN GRENZE. VON DER UNFÄHIGKEIT DER REINEN GEISTESWISSENSCHAFTEN (Theologie, Jurisprudenz, bodenentwurzelte oder bodenscheue Staatswissenschaften) biologisch richtige, d. h. einigermaßen auf Jahrhunderte haltbare (säkulare, stabile) und umformungs- fähige (evolutionäre) statt biologisch falsche, labile und deshalb unvermeidlich Kriege und Umstürze erzeugende Grenzen zu schaffen, zeugt das bisherige Schicksal der Erde, Europas im besonderen: denn deren Vertreter waren es, die bisher die maß- gebende Stimme bei ihrer Festsetzung hatten. G. E. G. Catlin (zo5) untersucht, ob die Gesellschaftswissen- schaften in ihrer Auswirkung notwendig dauernd hinter den Naturwissenschaften zurückbleiben müssen. Die Tatsache stellt er nicht in Frage. Wo bleibt der „Staat Gottes“ und sein Friede, wo bleibt der „Ewige Friede“, wo die „Freiheit der Meere“, wo die von der Volkswirtschaft noch 1914 so fest behauptete Unmöglichkeit eines jahrelangen Krieges? Wo bleiben in der Praxis der Abgrenzung der ums Dasein ringenden Lebensformen an der Oberfläche der Erde alle die stolzen, erhabenen und dunklen Worte, mit denen die Geisteswissenschaften in den Kampfpausen sich brüsten und die sich verflüchtigen, sobald der Kampf wieder zu toben beginnt? Civitas dei, Pax aeterna, liberum mare, jus gentium ... Nüchterner, aber redlicher vom Boden her bauend, nicht mit Nebelgebilden in Wolken sich verlierend, solange der Bau- grund noch nicht geebnet ist, steht die Naturwissenschaft zum Problem der Grenze. Sie fordert Synthese nach so viel Analyse, nach so viel Zweifel, und stellt dem „Ignorabimus“ der einen die Daseinskampf- Auslese des andern entgegen, der, von