GRENZABSTUFUNG NACH DEM POLITISCHEN GE- WICHT, NACH RAUMGRÖSSE UNDRAUMWERT DER ZU SCHEIDENDEN RÄUME. VERSUCHEN WIR, GRENZWERT UND GRENZBEDEUTUNG NACH dem politischen Gewicht, nach der Raumgröße und dem Raum- wert der zu scheidenden Räume abzuschätzen, so kommen wir zunächst auf die sehr landläufigen Begriffe der Erdteils- und Erdraumsgrenze, der Reichs- und Staatsgrenze (mit dem Pro- blemübervölkischer Zusammenfassungen), der Landes-,Provinz- EEE CB. : County Borough U.D.: Urban District ZZ M.B.+Municipal * VZZAR.D. : Rural 10. Stadt- und Landgrenzen im Verkehrsdruck: die Straße Manchester—Liverpool. und Gaugrenze (mit dem Länderproblem belastet), endlich der Siedlungsgrenze, die wieder in zwei großen Typen der Stadt- und Landgrenze gleichartige oder gegensätzliche Siedlungen scheidet, an deren hartem, disharmonischem Stoß der Urbanis- mus, das Verstädterungsproblem seinen Pferdefuß. zeigt (736). Aber wir erkennen schnell, wie wenig uns diese landläufigen Bezeichnungen sagen, wie relativ sie im Grunde sind — da sie doch durch einen einzigen völkerrechtlichen, staatsrechtlichen, landesgesetzlichen Vorgang äußerlich geändert werden können, buchstäblich durch einen Federzug — ohne daß damit das Geringste an ihrer biologischen Eigenart anders zu werden braucht. Hier ist der springende Punkt zwischen absoluter und XII 195