Manche dieser Bewegungsbeschränkungen gehen weit über das hinaus, was man selbst nach dem Zusammenbruch von 1918/19 einem an sich selbst völlig irre gewordenen Volke abzufordern gewagt hätte, wie die Entmündigung der Eisenbahnen von 1924 und die Grenzschutzverweigerung von 1927 für alles Land nord- östlich der mittleren Oder und südlich der Linie Brieg—Neiße— burg 28. Fremdfeuerbereich über Süddeutschland. Glatz, für die wehrtechnische Entblößung des ganzen Siede- lungsgebietes des bayrischen Stammes, so daß feindliche Kampf- wagengeschwader widerstandslos nicht nur nach Wien, Linz, Graz, Innsbruck, sondern auch nach Regensburg, Straubing, Passau, München, Augsburg fahren können und daß fremde Mächte die Hand mit gleicher Gefahrlosigkeit und Sicherheit auf die Donaulinie zu legen vermögen wie auf die Rheinlinie. Wie viele machen sich denn jetzt schon klar, wie bequem man mit auf französischem Boden stehenden Geschützen nach Frei- burg, Karlsruhe, Mannheim-Ludwigshafen schießt, mit itali- AL