Zollvorschriften und Zollsätze. lL. Bulgarien. Flugzeuge und Motoren sind nach Tarif Nr. 539 des bulgarischen Einfuhrzolltarifs (vgl. Deut- sches Handelsarchiv 1922 Seite 348) zollfrei. Eine Aenderung dieser Zolltarifbestimmung kommt vorläufig nicht in Frage. N. Dänemark. 1. Allgemeines.