Erstes Buch. Finleitende Lehren. I. Abschnitt. Grundbegriffe. Staatsbedürfnisse und Staatshaushalt. Alles Be- stehende besteht durch Kräfte. Die Aufwendung von Kraft als Lebensenergie ist Opfer. Opfer aber müssen bestimmten Zwecken dienen. So muß auch der Staat, der die Opfer der Staatsbürger in Anspruch nimmt, seine Zwecke haben. Die tiefsinnigste Untersuchung über das Wesen von Staat und Gesellschaft führt kaum weiter als zu dem naiven Ausdruck der Schöpfungsgeschichte: es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei. Der Mensch gehört zu den in Gemeinschaft lebenden Wesen. Aristoteles drückt dies naturwissenschaftlich und gewissermaßen teleologisch in der bekannten Erklärung aus: Der Mensch ist ein ‚soziales Tier. Aristoteles fügt dann weiter hinzu, daß es zwei Grundformen des sozialen Verbandes gebe; Mann und Frau, Herr und Diener. Verhältnisse der Nebenordnung und Unterordnung, ‚das eine beruht auf Vertrag, das andere auf Macht. Auch der Staat beruht mit seinem Reichtum der Beziehungen auf Neben- und UÜberordnung, auf Familien- und Machtverhältnissen. Aus den Primordialzellen des sozialen Seins entfaltet sich im Laufe der Zeit durch Differentiation und Integration das staatliche Gemeinwesen mit seiner „Fülle der Gesichte“. Der Staat, jenes wunderbare, materiell und geistig komplizierteste Gefüge, jenes höchste, bis an die Vorstufe der Menschheit heranreichende soziale Gebilde, in welchem sich der Einzelne und das Ganze, deren Inter- essen und Rechte in höchster Harmonie vereinigen, hat im Laufe Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.