I. Abschnitt. Grundbegriffe. 5 rischen Aufgaben, ihre sogenannte Mission erfüllt. Diese Aufgaben überschreiten in großem Maße die Grenzen, die einer Generation gesetzt sind, und erfordern eine solche Organisation, eine solche Tätigkeit, welche der Natur der staatlichen Individualität entspricht. Jener ununterbrochene Prozeß, dessen Zweck es ist, die äußeren Bedingungen dieser Lebensaufgaben zu sichern, begleitet die Er- füllung dieser Lebensaufgaben sowohl beim Staat wie beim Indivi- duum. Die äußeren Bedingungen des staatlichen Lebens erscheinen im staatlichen Leben, ebenso wie im Leben des Individuums, als Bedürfnisse und zwar als staatliche Bedürfnisse. Mit der Be- friedigung dieser Bedürfnisse beschäftigt sich jene wirtschaftliche Tätigkeit des Staates, welche wir Staatshaushalt nennen. Der Staatshaushalt ist daher das Ergebnis der Natur des staatlichen, materiellen Seins, und dessen Aufgabe ist die Herbeischaffung der äußeren, wirtschaftlichen Mittel und Bedingungen des staatlichen Lebens. Der Staat als die Personifikation des materiellen Seins, welches die Gesamtheit des Volkes in sich faßt, befriedigt in weiten Ge- bieten seiner Tätigkeit nicht nur seine eigenen Bedürfnisse, sondern auch die der einzelnen Individuen. Jener Teil der Bedürfnisse, welcher aus der Zusammengehörigkeit, aus dem sozialen Zusammen- schluß folgt und dessen zweckmäßige Befriedigung in einem ge- wissen Stadium der sozialen Entwicklung nur mittels staatlicher Institutionen möglich ist, bildet die Gemeinbedürfnisse, welche an manchen Punkten mit den staatlichen Bedürfnissen ganz zu- sammenfließen. Unter den Gemeinbedürfnissen die wichtigsten sind die eigentlichen Staatsbedürfnisse, die aus der Erhaltung des Staates sich ergebenden Bedürfnisse. Während der Kreis der Staatsbedürfnisse ein ziemlich unveränderlicher ist, ist der übrige Teil der Staatsbedürfnisse (Hermann nennt sie im Gegensatz zu den absoluten Kollektivbedürfnissen, gemeinsame Bedürfnisse, all- gemeine Privatbedürfnisse) von der durch die Kulturstufe ver- schieden determinierten Staatstätigkeit abhängig, demnach ver- schieden und mit der Kultur steigend. Von diesen Bedürfnissen sind wieder jene zu unterscheiden, welche nicht sozialer Natur, sondern gänzlich oder zum großen Teile individueller Natur sind, für deren Befriedigung aus Zweck- mäßigkeitsgründen gleichfalls der Staat sorgt, wenigstens auf ge- wissen Stufen der Entwicklung. Es sind dies die öffentlichen Bedürfnisse, staatlich, gemeinwirtschaftlich befriedigte Indivi- dualbedürfnisse, Privatbedürfnisse. Die Befriedigung der Staatsbedürfnisse, der Ge- 1% ve Ci 1°