' 1. Buch. Kinleitende Lehren. Befriedigung der Gemeinbedürfnisse dienen und deren Herstellung die Aufgabe des Staatshaushaltes bildet, so sehen wir, daß die- selben, sofern sie der Sicherung des Erfolges der individuellen Wirt- schaft dienen, mittelbare, reflektierte, komplementäre Güter sind. Ihr Gebrauch fließt mit der Befriedigung der individuellen Bedürf- nisse zusammen, ist in vielen Fällen von denselben nicht zu unter- scheiden, wie z. B. der Rechtsschutz, Sicherheit der Person und des Vermögens usw. Es wäre aber falsch, hieraus zu folgern, daß die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse dienenden Güter ohne Ausnahme komplementärer Natur sind. Zu dieser Folgerung ge- langen nur jene, die wie Sax, Mazzola usw. in den Gemein- bedürfnissen nur die kollektive Befriedigung der individuellen Be- dürfnisse sehen. Gleichwie aber Mazzola einsieht, daß das Wasser vom Standpunkte des einen Bedürfnisses ein unmittelbares, vom Standpunkte eines anderen Bedürfnisses ein mittelbares Gut ist, so sind die Gemeingüter vom Standpunkte des staatlichen Lebens un- mittelbare Güter, vom Standpunkte der individuellen Wirtschaft, deren Voraussetzung sie gleichfalls sind, mittelbare Güter. Die auf die Befriedigung der staatlichen Bedürfnisse gerichtete Tätigkeit bildet die Staatswirtschaft, deren Objekt der Staats- haushalt. Die Aufgabe der staatlichen Wirtschaft besteht darin, durch Umwandlung von privatwirtschaftlichen Gütern oder Werten in staatswirtschaftliche Güter oder Werte, Gemeingüter zu schaffen. Die privatwirtschaftlichen Güter kommen in den staatlichen Einnahmen zur Darstellung, die damit geschaffenen Gemeingüter in den Ausgaben. Die staatliche Wirtschaft bildet eine ganze Kette von rationellen, zweckentsprechen- den Tätigkeiten und Einrichtungen, welche unter dem Diktat des obersten wirtschaftlichen Prinzipes stehen. Dem ökonomischen Leitgedanken gomäß muß die staatliche Wirtschaft danach streben, daß mit den geringsten Opfern die größten Vorteile erreicht werden. Doch leidet das ökonomische Axiom in der Staatswirtschaft eine gewisse Beschränkung, sofern dasselbe mit speziellen staatlichen Zwecken kollidiert, welche diese Beschränkung notwendig machen; so z. B. wenn der Staat bei seinen Eisenbahnen nicht allein nach dem höchsten Einkommen trachtet, sondern von diesem Ziele even- tuell im Interesse wirtschaftlicher, kultureller Aufgaben absieht. Sofern der Staat mit der Produktion von Gütern höherer Ordnung beschäftigt ist, stößt die Verwirklichung des ökonomischen Axioms auf Schwierigkeiten, denn in Ermangelung eines gemeinsamen Nenners sind die Aquivalente von Gütern niedriger und höherer Ordnung gänzlich inkommensurabel. Andererseits jedoch bietet gerade der m