II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. * Eine wichtige Forderung des modernen Lebens ist die unge- störte Entfaltung des Wirtschaftslebens und die freie Tätigkeit der Individuen. Hieraus folgt die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Staates und die Überlassung aller wirtschaftlichen Güterquellen an das wirtschaftende Individuum, dem vollständige Freiheit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gesichert wird. Hieraus folgt dann wieder mit Notwendigkeit der Satz, daß mit der Über- lassung der Güterquellen an das Individuum der für den Staat not- wendige Gütervorrat dem Einkommen des Individuums entnommen werden muß. Bevor aber die Staatswirtschaft auf dieser Basis sich entwickelt, vollzieht sich ein peinliches Übergangsstadium, in dem der Staat mit Kreditoperationen, Geldverschlechterung, Papiergeld- ausgabe sich hilft, da diese von der Zustimmung der Stände nicht abhängen. Der Entwicklungsgang, den uns die Geschichte im all- gemeinen zeigt, ist folgender. Die ersten Elemente der Besteuerung sind der Mensch und der Boden, vorerst ohne Unterscheidung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung als Kopfsteuer von jedem Individuum und Grundsteuer von jedem Besitz, ohne Rücksicht auf dessen Wert. Auch die später hinzukommende Vermögenssteuer ist noch nicht bedacht auf die wirtschaftliche Produktivität des Vermögens. Langsam wird der Unterschied entdeckt, welcher sich aus der Be- schäftigung des Individuums, aus der Produktivität des Bodens und des Vermögens ergibt und man versucht, dieselben mittels ein- zelner Merkmale festzuhalten; so entstehen die Ertragssteuern und bei den persönlichen Steuern die Klassensteuern. Auf der höchsten Stufe der Entwicklung führt das Streben nach Erfassung der Lei- stungsfähigkeit zu Einkommensteuern und einkommensteuerartigen Steuern. Die allgemeine Lehre, welche die Geschichte mit Bezug auf die Gestaltung des Staatshaushaltes bietet, besteht wohl darin, daß die im Besitze der Staatsgewalt befindlichen Klassen nach Möglich- keit die Staatslasten von sich abzuwälzen trachteten. Doch kann dieses Prinzip nicht so drastisch angewendet werden, wie dies z. B. Loria tut. Im Gegenteil muß eher jene Auffassung bestätigt werden, daß die herrschenden Klassen im eigenen Interesse, also gewisser- maßen aus egoaltruistischen Motiven — wie dies Forli sagt — einen Teil der Staatslasten in einer oder der anderen Form auf sich nehmen. Hierzu kommt mit der Entwicklung der Gesellschaft das stärkere Pflichtbewußtsein der höheren Klassen, welches die egoistischen Triebe derselben zügelt. Die Gestaltung dieser Gefühle, die mehr minder intensive Kraft des Gemeingeistes, spiegelt sich in den Finanzsystemen einzelner Perioden wider. 1?