II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. 15 verzinsbare und unverzinsbare. Die größte Bedeutung besaßen die indirekten Steuern, zum Teil mit dem Charakter der Gebühren. An erster Stelle standen die Zölle und Gebühren für die Benutzung der Häfen, die sich aus den Geschenken entwickelten, welche vordem die fremden Kaufleute für Gestattung des Handels dar- boten. Auch der Marktverkehr wurde besteuert und zur Zeit der peloponnesischen Kriege wurde die Steuer schon bei den Stadt- toren eingehoben, wodurch diese Steuer die Eigenschaft von Ver- brauchssteuern erhielt. Der Steuer unterlag der Verkehr in Immo- bilien. Gewisse Beschäftigungen mußten Steuern bezahlen; ebenso die Fremden. Auch für das Gerichtsverfahren wurden ziemlich hohe Gebühren eingehoben. Konfiskation von Gütern bildete gleich- falls eine ziemlich beständige und nicht unbedeutende Kinnahme- quelle. (Siehe Beloch, Griechische Geschichte I.) 3. Rom. In Rom bildeten in der ältesten Zeit der ager publi- cus, Salinen, Zölle, Strafgebühren, ein Teil der Kriegsbeute die wichtigsten staatlichen Einnahmequellen. Diese Einnahmequellen waren zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse genügend; die Ver- waltung verursachte nur geringe Kosten und die Kosten der Kriege trugen die Bürger unmittelbar aus Eigenem. Zur Deckung außer- ordentlicher Bedürfnisse wurden Tribute eingehoben, und zwar seit Servius Tullius nach der Größe des Vermögens. Die zum Kriegs- dienst Untauglichen wurden schon früh mit Geldleistungen belastet. Mit der Größe des Staates wuchsen Ausgaben und Einnahmen in nur mäßiger Weise. Infolge der Eroberungen kamen namentlich die Einnahmen aus der Verpachtung des ager publicus zu Be- deutung. Eine weitere Einnahmequelle war der in den unterworfenen Provinzen eingehobene Zehent, der gleichfalls in Pacht gegeben wurde. Oft wurden auch Tribute eingehoben, in Geld oder ın Natur. Als außerordentliche Einnahmequelle kommt die Kopfsteuer vor. Zur Zeit des Kaiserreiches treten im Finanzsystem nach ver- schiedenen Richtungen Veränderungen ein. Mehr und mehr treten Geldleistungen in den Vordergrund, welche in festen Beträgen an- gesetzt wurden. Wichtig war die Einführung der Erbschaftssteuer. Große Bedeutung erlangte die unter Augustus eingeführte Verkehrssteuer auf Verkehrsakte. Auch partielle Gewerbesteuern kamen bereits in Anwendung. Diese neuen KEinnahmequellen machten die Ausdehnung der staatlichen Tätigkeit, die Bezahlung der Beamten, hauptsächlich aber die Versorgung des Volkes mit Lebensmitteln und die auf die Volksbelustigung verwendeten Summen — panem et circenses — notwendig. Unter mehreren Kaisern riß schlechte Wirtschaft ein und dem eingetretenen Ubel