” 1. Buch. KEinleitende Lehren. aufeinander. Und die Bedeutung Smith’s liegt nicht darin, was gewöhnlich hervorgehoben wird, daß er die vier Kanone des Steuer- wesens aufstellt, da ja dieselben zum Teil selbst in älteren Werken zu finden sind, sondern daß er namentlich äußerlich die Finanz- wissenschaft zu einem ergänzenden Teil der Nationalökonomie machte, woran die meisten englischen Schriftsteller auch heute noch festhalten; auch innerlich verknüpfte er beide insofern, als er die Steuern auf Grund der Einkommenszweige klassifiziert und zwar. als Steuern, die auf die Grundrente, auf den Kapitalzins, auf den Arbeitslohn gelegt sind, obwohl freilich kaum eine Steuer zu finden ist, die gerade diesen ausschließlichen Charakter besitzt, da ja diese Einkommen nur selten vollständig isoliert vorkommen. Die eng- lischen Finanzschriftsteller sind dieser Einteilung fast ohne Aus- nahme bis auf unsere Tage treugeblieben. Auf Grund dieser Ein- teilung ist es dann das Hauptbestreben Smith’s, die Einwirkung der Besteuerung auf die Volkswirtschaft zu untersuchen, während andere Probleme der Finanzwirtschaft unerörtert bleiben. Wenn wir aber diese Seite der Finanzwissenschaft Smith’s betrachten, so unterliegt es keinem Zweifel, daß er sehr tief eindrang in die Untersuchung der volkswirtschaftlichen Rückwirkungen der Be- steuerung. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, daß kaum ein Schriftsteller so gründliche, tiefe, freilich manchmal zu sehr ins einzelne gehende und einseitige Erörterungen über die verschiedenen Zweige der Staatsausgaben bietet, ja seine hieher gehörigen Unter- suchungen bilden gewissermaßen eingehende Monographien über Kirchenpolitik, Unterrichtspolitik, Militärpolitik usw., obwohl auch hier bemerkt werden muß, daß sowohl Smith als seine Nachfolger fast ausschließlich englische Besteuerungsverhältnisse vor Augen hielten. Smith hat das Verdienst, unter dem Einflusse der Physio- kraten zu dem Resultate zu gelangen, daß die volkswirtschaftlich rationelle Quelle aller Steuer das Einkommen ist, was ebenso der weiteren Entwicklung als Richtschnur diente, wie ja auch seine vier Maximen der Besteuerung zum großen Teil den Inhalt der Steuer- politik und Steuerreformen des XIX. Jahrhunderts bildeten, ja noch der Gegenwart und Zukunft bilden. . 7. Der Einfluß der Nationalökonomie. So wie die Volkswirtschaftslehre sich eigentlich aus der Kameralistik resp. Finanzwissenschaft entwickelte, so hat hinwieder die Weiterent- wicklung der Volkswirtschaftslehre nicht ohne Einwirkung auf die Finanzwissenschaft bleiben können. Und dieser Einfluß macht sich merkwürdigerweise beiläufig gerade in der Periode geltend, wo sich die Finanzwissenschaft als selbständige Lehre von der National- 94