A 1. Buch. Kinleitende Lehren. Insbesondere gilt dies von der vergleichenden oder internationalen: Finanzgesetzgebung, welche die entsprechenden Einrichtungen ver- schiedener Staaten darstellt, die für das Studium der finanziellen Institutionen der Staatshaushaltslehre reichen Stoff bieten. Den Nutzen der ausgiebigen Verwertung des internationalen vergleichen- den Materiales zeigen namentlich die Werke von Stein, Wagner, Leroy-Beaulieu, welche mit Hilfe des vergleichenden Finanz- rechtes auf vielen Punkten neues Licht verbreiteten. 3. Geschichte. Die Geschichte der Staatswirtschaft hat einerseits als Teil der Geschichte des Staates, andererseits als die Darlegung des Entwicklungsganges der Staatswirtschaft von seiten der finanziellen Schriftsteller große Beachtung gefunden. Nament- lich die französische und deutsche Wissenschaft bieten diesbezüg- lich bedeutende Leistungen. Die wichtigsten Arbeiten auf diesem Gebiete schufen für das Altertum Boeckh, Rodbertus, Macquart, Dureau de la Malle, für die Geschichte der neueren Staaten Europas Hüllmann, Clamageran, Dowell, Vocke, Schönberg, Bücher und andere. Die historische Schule hat sich hier hervorragende Verdienste erworben und auch hier müssen wir Roscher hervorheben, der zur Beleuchtung der finanziellen Fragen ein reiches instruktives Material gesammelt hat. Aber auch auf diesem Gebiete wie auf anderen beschränkt er sich auf die Sammlung der lehrreichen historischen Daten, ohne die- selben zur Ableitung allgemeiner Prinzipien zu verwenden, und so ist es auch auf diesem Gebiete ganz besonders Lorenz Stein, der die Fackel der Geschichtsphilosophie als Leuchte benützte.. Wenn Stein vielleicht bei einem oder anderem Faktum Irrtümer unterlaufen sind, die man ihm reichlich vorwirft, so kann ihm doch das unvergängliche Verdienst nicht abgesprochen werden, daß er es verstanden hat, die historischen Erscheinungen und deren Bunt- heit auf allgemeine Kategorien zurückzuführen, aus dem Chaos der Daten historische Ordnungen und Entwicklungstendenzen festzu- stellen. Wenn er nichts anderes geschrieben hätte, als jene Zeilen über die Grundlinien der europäischen Finanzgeschichte, in welchen schon vor vielen Jahrzehnten der heute als Gemeinplatz betrachtete Gedanke ausgesprochen wird, daß die Entwicklung der Finanzen in jedem Zeitalter von der sozialen Ordnung und der Klassen- bildung abhängt, so hätte er für die Finanzgeschichte Wichtiges geleistet. 4. Statistik. Zu jenen Hilfswissenschaften, die die Ent- wicklung der Finanzwissenschaft wesentlich befördern, gehört auch die Finanzstatistik, welche uns in exakten Daten die Gestaltung der A