I. Abschnitt. Das Budget. Vom Budget unterscheiden wir den Finanzplan, wie er in ‚einzelnen Fällen aufgestellt wird. Der Finanzplan hat den Zweck, für eine längere Zeit eine gewisse Bindung des Staatshaushaltes zu sichern. Manchmal geschieht dies, um gewisse Lasten auf eine Reihe von Jahren zu verteilen (Flotten-, Heeresprogramm usw.) oder um Ordnung in den Staatshaushalt zu bringen. Es soll oft das richtige Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben auf diese Weise gesichert werden. Die einzelnen Jahresbudgets müssen sich diesem Finanzplan einfügen. Fälschlich wird dieser Finanzplan auch Normalbudget genannt. 3. Feststellung des Budgets. Bei der Feststellung des Budgets fällt natürlich die erste Aufgabe den einzelnen Organen der Verwaltung zu, also den obersten Verwaltungsbehörden, den Ministerien und ihren Organen. Jedes selbständig wirkende Organ entwirft sein Budget, das entweder Einnahmen und Ausgaben, oder bloß letztere umfaßt. Jedes Ministerium stellt auf Grund der Einzelbudgets seiner Organe, die mit Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben betraut sind, das Budget des Ministeriums zusammen und die Budgets der gesamten Ministerien, sowie der sonstigen staatlichen Organe faßt das Finanzministerium im Staatsbudget zu- sammen, natürlich mit Hinzufügung seines eigenen Budgets, welches namentlich die Haupteinnahmszweige des Staates repräsentiert. Der Zusammenstellung des Staatsbudgets gehen Beratungen voraus, welche den Zweck haben, die Interessen der einzelnen Verwaltungs- zweige einmal unter sich in Einklang und in ein rationelles Ver- hältnis zu bringen, dann die Interessen der Verwaltungszweige und die der Finanzen in Harmonie zu setzen, damit weder der An- spruch der Verwaltung das Finanzinteresse verletze, noch um- gekehrt eine engherzige Finanzverwaltung die hohen Aufgaben der Verwaltung durch knickerischen Geist gefährde. Unbedingt muß aber danach getrachtet werden, daß Einnahmen und Ausgaben des Staates ins Gleichgewicht kommen; dieser Gedanke kommt zum eklatanten Ausdruck in der dem Finanzministerium in Frankreich öfters gegebenen Benennung als „Ministerium des Gleichgewichts“. Wieweit der Finanzminister in der Lage ist, die von den einzelnen Ministerien eingereichten Budgets einzuschränken, das gestaltet sich sehr verschieden. In Frankreich wird darüber Klage geführt, daß der Finanzminister seinen Kollegen gegenüber keine Kontrolle aus- übe, trotzdem gerade Frankreich in der Tätigkeit von Sully, Colbert, Napoleon, Thiers Beispiele dafür liefert, welchen günstigen Einfluß es ausübt, wenn eine große Persönlichkeit das finanzielle Interesse der Verwaltung gegenüber vertritt. In Eng- 39