I. Abschnitt. Das Budget. 53 daß die Stände die Steuer verweigern, da mit der Bewilligung sie nicht sich, sondern die misera plebs belasten. Das Recht der Steuerverweigerung der ungarischen Volksvertretung kommt auf das deutlichste zum Ausdruck in den auf die Selbstverwaltung der Komitate, Städte und Gemeinden bezüglichen Gesetzen, die die Verfügung enthalten, daß die vom Reichstage nicht bewilligten Steuern von den Organen der Selbstverwaltungskörper nicht ein- gehoben werden dürfen. Y 5. Budgetverhandlung. Die parlamentarische Über- wachung der finanziellen Gebarung der Regierung hängt in erster Reihe von der Art und Weise der Überwachung ab. In dieser Beziehung bildet ein wichtiges Moment der Zeitpunkt der Budget- verhandlung. Hierauf sind verschiedene Umstände von maßgeben- der Bedeutung. Vor allem muß natürlich das Budget zu einem Zeitpunkt verhandelt werden, der es wahrscheinlich erscheinen läßt, daß das Budget voraussichtlich noch vor Beginn des ent- sprechenden Finanzjahres fertiggestellt werden könne. Wenn das Budget bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet ist, so be- deutet dies eine Minderung der Rechte des Parlaments, da dann der Staatshaushalt ohne Budget geführt werden muß. Und wenn dieser Fall öfters eintritt, so wirkt er auch auf die Gründlichkeit der Budgetverhandlung zurück; denn wenn der Staatshaushalt öfters ohne Budget geführt wird, wird sich nach und nach der Gedanke einnisten, daß ja die Budgetverhandlung ohnedies einen geringen Wert hat, was schon den Ernst der Budgetverhandlung ungünstig beeinflussen wird. Außerdem ist es ja natürlich, daß die verspätete Fertigstellung des Budgets auch der Exekutive viel Schwierigkeiten verursacht. Doch wenn auch einerseits das Budget zu einem Zeitpunkt verhandelt werden muß, welcher die Fertig- stellung desselben sichert — also möglichst frühe —, so fordern andererseits wichtige Interessen, daß dasselbe nicht lange vor Ein- tritt des entsprechenden Finanzjahres beraten werde, da ja bei der Verwickeltheit, Veränderlichkeit und Größe des Regierungsapparates auf lange Zeit vorher die Ausgaben mit einiger Genauigkeit kaum festgesetzt werden können. Denn es muß ja vor Augen gehalten werden, daß die Zusammenstellung des Budgets von Seite der Verwaltung Monate in Anspruch nimmt. Nehmen wir ein Beispiel: Die Vorarbeiten für das Budget des Jahres 1927 müssen minde- stens gegen Mitte des Jahres 1926 in Angriff genommen werden. Eine genaue Beurteilung der Verhältnisse ist also außerordentlich schwierig. Es sind also zwei Bedingungen zu erfüllen. Einerseits ist es notwendig, daß die Zusammenstellung des Budgets möglichst