I. Abschnitt. Das Budget, - rungen des ungarischen Budgetwesens beleuchten. Seit dem Jahre 1867, dem Jahre der Wiederherstellung der ungarischen Verfassung, kamen von 44 Budgetgesetzen nur 8 vor Eintritt des Budget- jahres zur Erledigung, auch diese gewöhnlich knapp vor Schluß des Jahres. Dagegen kam z. B. das Budget für das Jahr 1906 erst um 31. Juli 1906, das für das Jahr 1911 erst am 17. Juli 1911 zur Publizierung, also zu einem Zeitpunkte, wo das halbe Erhebungsjahr bereits abgelaufen war. In Österreich begann die Verhandlung des Budgets für das Jahr 1891 erst um die Mitte des Monats Juni. Mit Bezug auf die Verhandlung des Budgets ist wohl das Vor- gehen Englands am praktischsten. In England fällt der Beginn des Finanzjahres auf den 1. April; das Budget wird gewöhnlich im Herbst zusammengestellt und im Januar eingereicht, also recht nahe zum Beginn des Finanzjahres. Das Expos6 des Finanzministers erfolgt gewissermaßen an der Schwelle des Finanzjahres. In Eng- land fällt die Verhandlung des Budgets in das Finanzjahr hinein, was aber dort ein geringeres Übel, weil ein großer Teil des Budgets im Normalbudget vereinigt ist und — wie wir gesehen — in Eng- land die Verhandlung des Budgets in der Regel mit großer Zurück- haltung erfolgt. Aber mit Beginn des Budgetjahres wird ein Budget- provisorium (Votes on account) bewilligt, resp. jener Teil des Bud- gets bewilligt, welcher beiläufig auf jene Zeit entfällt, während welcher das Budget verhandelt wird. Während in England gewissermaßen stante sessione die Ver- handlung des Budgets geschieht, wird in Frankreich die Vorbereitung des Budgets so frühe begonnen, daß dessen Wert dadurch sehr gemindert wird. Gewöhnlich wird das Budget um ein Jahr früher schon eingereicht; so wurde das Budget für 1921 im März 1920 verhandelt; wenn wir nun die zur Feststellung des Budgets nötige Zeit in Betracht ziehen, so muß also schon etwa 1! Jahre früher das Budget festgestellt werden. Die Schätzungen verlieren dadurch sehr an Wert. Natürliche Folge hiervon ist dann die Willkürlich- keit der Schätzungen, die Nachtrags- und außerordentlichen Kredite, welche die strenge Führung des Staatshaushaltes gefährden. Hierzu kommt, daß trotz der frühen Einreichung des Budgets dieses oft erst während des Jahres verhandelt wird. So wurde das Budget für das Jahr 1887 erst am 5. Februar 1887 angenommen, 10 Mo- nate und 19 Tage nach seiner Einreichung. Das Budget für das Jahr 1925 wurde erst im März 1925, freilich im Sturmschritt, ver- handelt. Aus diesem Umstande erklärt sich manches Übel, welches sich mit Hinsicht auf die Verhandlung des Budgets und die Füh- 55