72 7 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. Staatshaushalt bezüglichen Umstände eine der Wahrscheinlichkeit nahekommende Feststellung am besten sichern. d) Die Ausschließlichkeit des Budgets. Die hohe Wichtigkeit des Budgets läßt es als natürliche Forderung be- trachten, daß das Budgetgesetz außer dem Staatshaushaltsplan keine fremden Verfügungen enthalte, auch wenn dieselben mehr weniger mit dem Budget zusammenhängen, also auch finanzieller Natur sind. Am wenigsten aber kann es gerechtfertigt werden, wenn organische Bestimmungen, Verfügungen über neue Institutionen, Reform usw. dem Budgetgesetz einverleibt werden. Namentlich bedenklich ist es dort, wo die Budgetdebatte in enge Schranken gebannt ist und für dieselbe eben nur die unbedingt notwendige Zeit zur Verfügung steht. Diesen Forderungen widerspricht der Brauch, der dem Budget solche fremde Bestandteile einfügt. Die Ursachen dieses Vorgehens sind verschiedene; manchmal handelt es sich um eine rasche Erledigung, die namentlich dort gesichert ist, wo für die Budgetdebatte eine streng normierte Zeit festgestellt ist. Aber gerade hieraus ergibt sich der Einwand gegen dieses Vorgehen, denn es ist gewiß, daß eine eingehende gewissenhafte Debatte innerhalb dieser Zeit, die ja für das Budget selbst unum- gänglich nötig, nicht möglich ist. In England hat dieses Vor- gehen namentlich den Zweck, das Oberhaus, das, wie wir sahen, das Budget nur en bloc annehmen oder verwerfen kann, zur An- nahme zu zwingen. Prinzipiell spricht schon der Umstand gegen dieses Vorgehen, wonach ja das Budget nur einen periodischen Charakter hat, also nicht Gelegenheit bieten kann für Verfügungen mit dauerndem Charakter. Diese Einschüblinge kommen unter verschiedenen Namen vor; in Frankreich heißen sie „adjonctions rn RS budgetaires“; in England “®,Pakete“ (packeting); die Amerikaner OR a nennen sie „riders“ (Reiter). Die gesetzgebenden Körper haben 6“ sich oft mit der Frage der Berechtigung dieser Einlagen beschäftigt und dieselben im allgemeinen für unzulässig erachtet. Namentlich in Frankreich wurde mit denselben großer Mißbrauch getrieben. In Budget für das Jahr 1898 waren nicht weniger als 110, im Budget für das Jahr 1902 104 solcher „adjonctions“, dem Budget einverleibte Artikel, die sich auf die allerverschiedensten Gegen- stände bezogen. „Die Flut steigt von Jahr zu Jahr“, sagt Ney- mark’). Der Senat hat öfters diese Einschüblinge ausgeschaltet und als selbständige Gesetze votiert. Auch J&ze?®) nimmt energisch Le protectionnisme financier Me ON 8; 7. ?) Traite de science des finances (Paris 1910). S. 165.