Drittes Buch. Die Staatsausgaben. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. l. Die Staatshaushaltslehre und die Ausgaben. Indem wir auf die Behandlung der Staatsausgaben eingehen, ist vorerst die Frage zu erörtern, ob die Untersuchung der Staats- ausgaben überhaupt zu den Problemen der Staatshaushaltslehre gehört ? . Von wenigen Ausnahmen abgesehen — und zu diesen Aus- nahmen gehört vor allem Smith, bei dem sogar der die Ausgaben behandelnde Teil umfangreicher ist als der die Einnahmen be- treffende — behandelten bisher die Autoren der Finanzwissenschaft nur die die Staatseinnahmen betreffenden Lehren. Dies schien eine gewisse Berechtigung zu haben. Die Staatshaushaltslehre kann sich nicht mit den prinzipiellen Fragen der Ausgabenwirtschaft be- fassen. Diese Probleme gehören in den Bereich anderer Wissen- schaften, so namentlich in den der Verwaltungslehre. Ob der Staat die Industrie befördere, ob er zur Sozialversicherung beitrage, ob er für den Volksunterricht sorge, ob er sich mit Gesundheitspflege befasse, ob die Prozeßordnung das mündliche Verfahren akzeptiere, ob die allgemeine Wehrpflicht einzuführen sei oder nicht, wie die Gefängnisse einzurichten sind usw., das sind nicht Fragen der Finanzwissenschaft. Aber alle auf diesem Gebiete getroffenen Maß- nahmen haben ihre finanziellen Folgen und mit diesen Folgen hat sich allerdings die Finanzwissenschaft zu befassen. Sie hat nament- lich das Wort, wenn einmal die prinzipiellen Fragen entschieden sind, diese finanziellen Folgen in Betracht zu ziehen, eventuell kann