'3. Buch. Die Staatsausgaben. VIL Abschnitt. Ausgaben für Unterricht, Bildungswesen, Wissenschaft und Kunst. Nach Platon’s Gesetzen ist der Archon für Bildungswesen das Haupt des wichtigsten Verwaltungszweiges. Wenigstens sollte es so sein. Die Staatsbudgets entsprechen diesem Ideale nur sehr wenig. Freilich ist hier folgendes zu beachten. Auf dem Gebiete des Bildungswesens und namentlich des Unterrichtswesens hat von jeher die Kirche, lange sogar ausschließlich, die Verwaltung ver- sehen. Auch die Gesellschaft entfaltet hier eine größere Tätigkeit in verschiedenen Verwaltungszweigen. Gelehrte Akademien, die nur ausnahmsweise das Staatsbudget belasten, sorgen für die oberste Pflege der Wissenschaft. Eine besonders intensive Tätigkeit ent- falten in neuester Zeit die Selbstverwaltungskörper, namentlich die größeren und großen Städte. In einzelnen Staaten dienen dem Bildungswesen besondere Stiftungen, Fonds, wie in Ungarn und Österreich der Religions- und Schulfond. Hierdurch wird das Staatsbudget zum Teil nicht unbedeutend entlastet. Die Frage der Verteilung der Lasten zwischen diesen einzelnen Faktoren, nament- lich zwischen dem Staat und den Selbstverwaltungskörpern, läßt sich schwer allgemein entscheiden, keinesfalls läßt es sich behaupten, daß das Bildungswesen bloß Sache der Gemeinde, oder bloß Sache des Staates ist. Sie sind zu vereintem Wirken berufen. Im ein- zelnen lassen sich wohl gewisse Richtlinien feststellen. Die Organe der allgemeinen Bildung, die Organe der höchsten Ausbildung — wie Universitäten, Polytechniken —, die dem ganzen Staate dienen sollen, müssen in erster Linie vom Staate versorgt werden, doch können auch Ausnahmen vorkommen (Stadtuniversitäten). Die Ansprüche an den Staat im Interesse des Bildungswesens sind im Fortschreiten der Kultur immer größer geworden. Die Steigerung der Anforderungen an das Budget verursachen nament- lich folgende Umstände: a) Ausdehnung der staatlichen Kulturtätig- keit auf den elementaren Unterricht und zwar mit Anwendung des Prinzips des obligaten und unentgeltlichen Unterrichts; b) größerer Aufwand, vollständigere Einrichtung der Schulen, oft mit Ver- irrungen ins Gebiet des unverzeihlichen Luxus in Prachtbauten usw.; c) bessere Gehalts- und Pensionsverhältnisse für das Lehrpersonal; d) Versorgung der Schulkinder, eventuell mit Nahrungs- und Klei- dungsmitteln; e) Stipendien; f) Anstellung von Schulärzten; g) Ferien- kolonien; h) Gymnastik, Sport und Spiel; i) intensiverer Unterricht 114