A. VII Abschnitt. Die Elemente des Steuerwesens. 241 die oft zu steigender Ungleichheit und zur Gefährdung der höheren Kultur und der Sittlichkeit führt 2). Wir haben dem Vorausgeschickten noch Folgendes hinzu- zufügen. Der sittliche Charakter des Steuerwesens hat vor allem zur Folge, daß der Staat, der banausischen Erwerbstätigkeit ent- ledigt, sich zu einem Wesen höherer sittlicher Natur zu erheben vermag. Indem der Staat, von krämerhafter Betätigung befreit, seine wirtschaftliche Kraft aus dem Boden der nationalen Wirt- schaft schöpft, wird es klar, daß er eines der edelsten Organe der Nation ist. Ferner erblicken wir den sittlichen Charakter des Steuerwesens darin, daß es die Solidarität des Volksganzen stärkt, daß es den Staatsbürger zu innigerem Altruismus erzieht, der zur Hingabe von Gütern für anegoistische Zwecke bereit ist. Ein soziales Gebilde, das auf dieser Basis beruht, erhält schon hierdurch einen höheren sittlichen Charakter. VIL. Abschnitt. Die Elemente des Steuerwesens. l. Grundbegriffe. Das Steuerwesen bildet einen höchst komplizierten Mechanismus, der sich in verschiedene Glieder, Teile usw. zerlegen läßt. Hierzu kommt das persönliche Element, das aus passiy und aktiv mitwirkenden Personen besteht. Das Steuer- wesen hat es mit Rohmaterialien zu tun, aus denen das Fertig- produkt, die Steuer, herauszuarbeiten ist. Diesen Gesichtspunkten gemäß sind namentlich folgende Elemente des Steuerwesens her- vorzuheben. Das Steuerwesen beruht auf folgenden elementaren Erschei- nungen. Was vorerst das persönliche Moment betrifft, so haben wir es mit folgenden Begriffen zu tun. A) Das Steuersubjekt; Steuersubjekt in weiterem Sinne ist derjenige, dem das Steuer- gesetz die Steuerleistung auferlegt; im engeren Sinne ist Steuer- subjekt derjenige, dessen Leistungsfähigkeit der Staat in Anspruch nimmt; B) Steuerzahler ist derjenige, der infolge der spe- ziellen Einrichtung die Steuer tatsächlich zahlt bzw. dieselbe vor- schießt; dieser Fall kommt namentlich bei den indirekten Steuern vor; C) Steuerträger ist derjenige, der infolge der Steuerüber- wälzung genötigt ist, die Steuerleistung auf sich zu nehmen. Das s {067 Kozak, Sozialökonomische Ansichten Rodbertus-Jagetzow’s (Jena 1882) Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 16