a 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. welt, ist bis zu einem gewissen Grade bestimmend für die Zwecke, die sie überhaupt anstreben und erfüllen können. Wie nun ganz allgemein zwischen der Macht, der Tätigkeit und Bewegung des Staates und des Einzelnen (nach Ort und Zeit verschieden) eine rechtliche Grenze gezogen werden muß, so muß auch speziell in bezug auf die Macht des Staates und des Einzelnen über den Güter- wert eine rechtliche Grenze gezogen werden. Aber kein über die wechselnde Entwicklung des staatlichen Lebens erhabenes Natur- recht kann diese Grenze nach ewig gültigen Prinzipien ziehen, sondern sie muß im einzelnen Fall verschieden normiert werden durch das positive Recht jedes konkreten Staates.“ In der neueren Literatur ist namentlich unter dem Einwirken der den unterlegenen Staaten auferlegten Lasten die Frage der steuer- lichen Leistungsfähigkeit eingehender erörtert worden '). Man hat auch versucht, den Begriff der steuerlichen Leistungsfähigkeit neu zu formulieren, ohne besonderes Resultat, da man doch immer nur auf das Einkommen zurückkehren mußte, wohl mit der Kin- schränkung, daß die steuerliche Leistungsfähigkeit erst nach Abzug der unbedingt nötigen Ausgaben beginnt. Aus dieser Feststellung ergibt sich jedoch nicht, wieviel der Staat in der Steuer von diesem Einkommen beanspruchen darf, ohne daß Ubersteuerung eintrete. 29. Übersteuerung. Wird die Besteuerungsgrenze über- schritten, so entsteht der Zustand der Übersteuerung. Dieser Zustand ist nach dem Weltkriege fast in allen Staaten eingetreten, die an dem Weltkriege teilnahmen. Natürlich am verhängnisvollsten gestaltete sich die Lage in jenen Staaten, deren Existenz der schmäh- liche Friede untergraben hatte. Die Folge der Ubersteuerung war das Sinken des Lebensstandards, die Erschütterung der Privatwirt- schaft, Konkurse, Zwangsausgleiche, Finanzskandale, Arbeitslosig- keit usw. Die Steuerbelastung betrug in Deutschland *): 1 t ; u \ U fl Den Unterschied zwischen der Besteuerung vor und nach dem Weltkriege zeigen folgende Daten Shirras®): Vor dem Weltkriege nach dem Weltkriege 1913/14 1923 bzw. 1924 Deutschland 11,8 % des Einkommens 26,8 % des KEink. Großbritannien A EN n 22 n Frankreich 188 „0 5 TS X Vereinigte Staaten 6,5 ö 105. £ Italien 86 5 20.0 1) Siehe die Arbeiten von Stamp, Shirras, Layton, Gini, Terkalle. 2) Moulton und McGuire, Germany’s capacity to pay (New York 1923 S. 363. ya a 0.8 37. 260