TE 4, Buch. V. Teil. Die Steuern. ı Nun entsteht aber die Frage, welche Verteilung der Lasten ist es, die der Gerechtigkeit entspricht? Und hier tritt uns wieder jenes Problem entgegen, das wir schon oben kennen lernten. Anders gestaltet sich die Verteilung der Steuerlast, wenn wir unter Ge- rechtigkeit verstehen, daß Jeder im Verhältnis der ihm vom Staate gebotenen Vorteile Steuer zahle, anders wieder, wenn wir bei der Steuerzahlung die Leistungsfähigkeit als maßgebend betrachten. Wir haben uns zu dem letzteren Prinzip bekannt und so kann den Gegenstand unserer Untersuchung nur die Frage bilden, welcher Besteuerungsmodus entspricht der Besteuerung nach der Leistungs- fähigkeit? Dabei ist folgendes vor Augen zu halten. Die Leistungsfähig- keit zeigt folgende Unterschiede. Objektiv hängt die Leistungs- fähigkeit von der Größe und der wirtschaftlichen Art der Steuer- grundlage ab. Je größer die Steuerbasis, desto größer die Leistungs- fähigkeit und zwar in proportionalem oder progressivem Maße. Was die Art, die wirtschaftliche Natur der Steuergrundlage betrifft, so handelt es sich hier namentlich um den Unterschied von fundiertem und unfundiertem Einkommen. Namentlich mit Bezug auf diesen Unterschied spricht man von objektiver Leistungsfähigkeit. — Subjektiv hängt die Leistungsfähigkeit von den speziellen Verhält- nissen des Steuersubjektes ab, deren Folge es ist, daß dasselbe Ein- kommen bei verschiedenen Personen eine verschiedene Steuerkraft, eine verschiedene Leistungsfähigkeit bedeutet. Im Interesse der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wurden namentlich folgende Forderungen aufgestellt: 1. Besteuerung der höheren Einkommen resp. Vermögen nach einem progressiven Steuerfuße; 2. Steuerfreiheit der nur zur Fristung des Lebens hin- reichenden kleinsten Einkommen; 3. Differentiale Besteuerung der Einkommen aus Arbeit und Vermögen; 4. Differentiale Besteuerung der aus Arbeit stammenden Einkommen, je nachdem dieselben ge- sichert sind oder nicht. Diese vier Postulate gehören zu den wichtigsten Problemen der Steuerpolitik. Wir werden dieselben selbständig in Untersuchung ziehen. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. 1. Das Prinzip. Bei Gelegenheit der Verhandlung. des Ein- kommensteuergesetzes in Baselland im Jahre 1848 hörte man, als 286