C. II, Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. So vor, Preußen irrte vollständig hinsichtlich seiner eigenen Hilfsmittel. Preußen war noch, wie zur Zeit Friedrich d. Gr., der bestad- ministrierte Staat Deutschlands. Trotzdem waren große Reformen nötig, dies sahen Stein, Hardenberg, Humboldt, Knuth, Maassen, Dohna, die Staatsmänner, die die Ratgeber der Krone waren, ein. Große politische, volkswirtschaftliche und soziale Reformen wurden durchgeführt. Die Leibeigenschaft wurde abgeschafft, die Steuerfreiheit des Adels. wurde aufgehoben, der Zollverein wurde gegründet. Hinsichtlich der Steuern wird im Jahre 1810, zunächst mit Bezug auf die Grundsteuer, ausgesprochen, daß der Zweck der Reformen nicht in der Vermehrung der Ein- nahmen, sondern in der gleichmäßigen Verteilung der Lasten be- steht. Früh kommt zum Ausdruck, daß die reicheren Klassen in höherem Maße in Anspruch genommen werden müssen, ja dies setzt ein Mitglied der Dynastie, der nachmalige Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1840 in einem Separatvotum auseinander. Diese Verhält- nisse lenkten die damalige Auffassung in die Richtung der Ein- kommensteuer. Anfangs kommt dies aber nur sehr unvollkommen zum Ausdruck und zwar in der Klassensteuer und der klassifizierten Einkommensteuer. Ursprünglich eine eigentliche Kopfsteuer, ver- wandelt sich die Klassensteuer in eine die sozialen und wirtschaft- lichen Unterschiede berücksichtigende Steuer, welche die Steuer- träger in vier Klassen teilt. Bald sieht man die Unvollkommen- heit dieser Steuer ein. So tritt im Jahre 1850 die klassifizierte Einkommensteuer ins Leben, welche bei den kleineren Einkommen (unter 1000 Talern) die Klassen aufrecht erhält, vermehrt, bei den höheren Einkommen zur Einkommenssteuer sich gliedert. Die Reformarbeit schreitet, wenn auch langsam, vorwärts; im Jahre 1873 werden die unteren Klassen aufgehoben und die Progression nach oben verschärft. Die verbesserte Klassensteuer wird auch auf die Städte ausgedehnt, welche bisher Mahl- und Schlachtsteuer zahlten, die jetzt verschwindet. Ihren vollständigen Abschluß gewann die Reform mit der Einführung der Einkommens- und Vermögenssteuer, die erstere im Jahre 1891, die letztere im Jahre 1893. Die Steuer- politik schritt auf dem Wege der sozialen Gerechtigkeit vorwärts, bis sie ihre vollkommenere Ausgestaltung erreichte. Bei Beurteilung der preußischen Steuerpolitik ist übrigens vor Augen zu halten, daß der Staatssozialismus vorher und nachher in der ausgedehnten Tätigkeit des Staates auf verschiedenen Gebieten der wirtschaft- lichen Produktion zur Geltung kommt, woraus folgt, daß von den gesamten Einnahmen des Staates auf die Steuern — selbst mit Hinzurechnung der überwiesenen Steuern — nur etwa ein Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 2° 97