D. VI. Abschnitt. Die Verzehrungssteuern. s Anwendung finden können, wo stärkere Steuerkräfte, größere Er- gebnisse, größere Regelmäßigkeit und Sicherheit vorzufinden sind. Vom Gesichtspunkte der Steuerzahlung hat die Verzehrungs- steuer einen weitern Vorteil und der besteht darin, daß die Steuer- zahlung von seiten des Steuerzahlers stattfindet, ohne daß dies dem- selben die geringste Mühe, Ausgaben, Zeitverlust verursachen würde, was mit dem Aufsuchen der Amter, das hier wegfällt, unvermeidlich verbunden ist. Oft geschieht die Verletzung der Steuerpflicht bloß deshalb, weil das Steuerzahlen mit viel Plackereien, Zeitverlust, Unbequemlichkeit verbunden ist; all dies fällt bei der Verzehrungs- steuer in der Regel weg. Endlich verdient noch Erwähnung, daß die Verzehrungssteuern nicht bloß als Ergänzungssteuern figurieren, sondern oft auch zur Kontrolle der direkten Steuern Dienste leisten. Wenn z. B. in einem Staate die Bevölkerung 170 Millionen Kronen für den Tabak- genuß verausgabt, dann ist es unmöglich, daß das Nationalein- kommen nur 750 Millionen Kronen betrage, wie sich dies aus den direkten Steuern ergibt. 4. Nachteile der Verzehrungssteuern. Wenn wir nun die nachteiligen Folgen der Verzehrungssteuern vor Augen halten, so unterliegt es keinem Zweifel, daß deren Zahl nicht gering ist. Die Verzehrungssteuern entsprechen sehr wenig den an anderer Stelle erörterten Hauptbedingungen einer rationellen Besteuerung. Es fehlt bei denselben: a) Die Allgemeinheit, da nur einige wichtigere Gegenstände besteuert werden, nicht aber der Gesamt- konsum, demnach zahlt jener, der diese Gegenstände nicht kon- sumiert, keine Steuer, mag seine Steuerkraft wie groß immer sein. Halten wir uns vor Augen, daß die einträglichsten Verzehrungs- steuern die auf Tabak und geistige Getränke sind und wie viele reiche Personen enthalten sich dem Genuß, sowohl des einen als des andern? Ja es ließe sich mit einiger Berechtigung behaupten, daß die Verzehrungssteuern den Mangel der Allgemeinheit und Gerechtigkeit noch steigern, denn das Vermögen stammt ja zumeist aus Sparsamkeit, Entbehrung, also aus der Mäßigkeit der Konsum- tion; die stärkeren Vermögenskräfte, die mit Voraussicht Lebenden verzehren weniger, diejenigen, die von heute auf morgen leben, mehr. b) Die Vollständigkeit, insofern als die Verzehrungs- steuern nie die Gesamtsteuerkraft erfassen, sondern deren einzelne Momente, Symptome. c) Die Periodizität, hauptsächlich nach der Richtung, daß ein gewisser Parallelismus bestände mit dem Einkommen; die Konsumtion erfolgt oft später oder auch früher als der Einkommenserwerb. mit einem Worte der Zusammenhang 379