9 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. hatten wir Gelegenheit auf die Umstände hinzuweisen, die die Steuerlast zu erleichtern vermögen. Hierher gehört außer der richtigen Wahl der Steuerformen die Mäßigkeit der Steuer, die leichte, durch den Steuerzahler ohne Schwierigkeit zu bewirkende Berechnung der Steuerschuld, die Bestimmtheit der Steuer, die Erleichterung der Steuerzahlung nach Zeit, Ort, Betrag (Raten- zahlung), was durch die Bezahlung auf dem Wege der Postspar- kasse bewerkstelligt wird, ‘richtige. Wahl der Steuertermine usw. Bei einzelnen Steuerarten dienen besondere Einrichtungen der Er- leichterung der Steuerzahlung, resp. der Verschiebung auf einen geeigneten Zeitpunkt. Hier spielt namentlich der Steuerkredit, bei den indirekten Steuern, die Freilager für zollpflichtige Waren, eine Rolle, welche es möglich machen, daß die Steuer erst dann gezahlt wird, wenn der Betreffende bereits die Deckung ın dem Preise der Ware erhalten hat oder die Zahlung, wie beim Zoll, ganz wegfällt, sofern die Ware wieder ausgeführt wird. In ähn- licher Weise kann auch bei ınländischer Produktion für steuerfreie Lagerung gesorgt werden. Auch die Rückzahlung der eingehobenen Steuer im Falle der Ausfuhr (Rückzoll, Drawback) ist eine Form der Erleichterung, wohl nicht der Zahlung, aber der Belastung. IV. Abschnitt. Die Steuereintreibung. 1. Wesen und Artder Steuereintreibung. Die Nicht- erfüllung der Steuerverbindlichkeiten ist teils eine individuelle teils eine generelle, im ersten Falle ist sie auf individuelle Ursachen zurückzuführen, so Mangel der Zahlungsfähigkeit, Unwissenheit, Fahrlässigkeit, im zweiten Falle auf allgemeine volkswirtschaftliche, soziale, politische Ursachen. Nach den verschiedenen Ursachen muß derselben in verschiedener Weise abgeholfen werden. In den meisten Fällen haben wir es aber hier mit ungünstiger wirtschaft- licher Lage, mit mangelhaften Steuersystemen, mit schonungsloser Steuerverwaltung zu tun. So haben wir an anderer Stelle gesehen, daß das System der Steuerrepartition dadurch den unerträglichsten Druck ausübte, daß die Gemeindemitglieder solidarisch haften mußten. Dieses System hat die Entvölkerung der Landgemeinden in Frankreich verursacht. Gegen dieses System hat dann Turgot*) in einem klassischen Vortrag Stellung genommen, worauf die Solidar- ) Turgot, Oeuvres II. Bd., S. 379. 3208