F. II. Abschnitt. Die Besteuerung unentbehrlicher Lebensmittel. 489 der Detailbetrieb freigegeben wird. In Ungarn ist neuerdings, nach- dem Ungarn, das die reichsten Salzlager besaß, im Trianoner Friedensvertrag alle Salzbergwerke verlor, das Monopol in Form des Handelsmonopols beibehalten worden. Mag welches System immer Anwendung finden, so hat der Staat stets die Pflicht, dafür zu sorgen, daß das Publikum zu mäßigem Preise und in gehöriger Menge dieses wichtige Lebensmittel sich verschaffen könne. Das in der Landwirtschaft, bei der Viehzucht und im industriellen Be- triebe nötige Salz muß zu billigem Preise geliefert werden. Was die Wirkung des Monopols betrifft, so ist nicht zu leugnen, daß dasselbe nicht ohne nachteilige Folgen ist und namentlich den Konsum einschränkt. Insbesondere leiden hierunter die unteren Klassen, die weit mehr auf den Genuß solcher Lebensmittel ange- wiesen sind, die das Salz nicht entbehren können, als die oberen Klassen. Der durchschnittliche Salzkonsum einer wohlhabenden Familie beträgt 10 Kilo, der einer armen Familie 20 Kilo. Nament- lich der große Kartoffelverbrauch erhöht den $Salzkonsum der unteren Klassen. In Frankreich ist der Salzkonsum der ländlichen Bevölkerung dreimal so groß, als der der städtischen Bevölkerung. Der größere Salzkonsum der ländlichen Bevölkerung hängt auch damit zusammen, daß die ländliche Bevölkerung mehr gesalzenes, die städtische Bevölkerung mehr frisches Fleisch genießt. Bei vegetabilischer Kost ist gleichfalls der Salzkonsum größer, als bei animalischer Kost. Wie sehr die Billigkeit des Salzes den Salz- konsum erhöht, dafür bietet die ungarische Geschichte ein inter- essantes Beispiel. Im Jahre 1849 gestattete das ungarische Mi- nisterium, daß die Siebenbürger Szekler aus dem Parajder Salz- bergwerke das Salz um zwei Gulden bekommen sollen: Folge hier- von war, daß der Salzkonsum, der bis dahin 25—30000 Zentner be- trug, bis Ende 1849 auf 160000 Zentner stieg. Pfeifer!) führt an, daß in Frankreich infolge einer Reduktion des Preises der Konsum von 1847—1857 folgende Steigerung zeigte: 1887: 4,7 Millionen, 1857: 7,3 Millionen Zentner. In England hat sich nach Porter infolge der Aufhebung der Steuer der Salzkonsum um 470 Prozent gehoben. Hock sagt, es ist von Interesse zu bemerken, daß in den Vereinigten Staaten der Konsum von Salz 59! Pfund für den Kopf der Bevölkerung beträgt, während er in Ländern des Monopols höchstens 14—24 Pfund beträgt ?). Der Ertrag der Salzsteuer be- trug im Deutschen Reiche (1925) 6,8 Millionen Reichsmark; auf den Kopf der Bevölkerung 0,11 Reichsmark. In Ungarn betrug die Salzsteuer (1926/27) 20,5 Millionen Pengö, Kopfquote 1,65 Pengö. ’) Die Staatseinnahmen (Stuttgart und Leipzig 1866, S. 387). ?) Die Finanzen und die Finanzgeschichte der Vereinigten Staaten, S. 225.