F. III. Abschnitt. Die Zuckersteuer. Zn Europa fast vollständig verdrängt. Abgesehen davon, daß hierdurch also der von jenseits des Ozeans importierte Rohrzucker überflüssig wurde, gewann Europa einen wichtigen, kräftigen Industriezweig, welcher der gewerblichen Tätigkeit und dem gewerblichen Kapital ein weites Feld der Betätigung öffnete. Dieser Industriezweig war noch mit der wohltätigen Wirkung verbunden, daß er der Land- wirtschaft einen Sporn zur intensiven Bewirtschaftung gab und auch auf die Viehzucht fördernd einwirkte. Die Rübenzuckerindustrie nahm einen mächtigen Aufschwung, befördert durch die ihr ge- währten Einfuhrzölle und nicht in geringem Grade auch durch die offen oder versteckt gebotenen Exportprämien. Die Zunahme der Rübenzuckerproduktion ersehen wir aus folgenden die europäische Rübenzuckerproduktion veranschaulichenden Daten: 1852/53: 202 000 Tonnen 1910/14: 8471000 , 1925,26: 8299000 Die Abnahme ist auf die gesunkene Produktion Rußlands zu- rückzuführen. Während im ersteren Zeitraum von der Zucker- produktion der Welt auf Rübenzucker 14 Prozent, auf Rohrzucker 86 Prozent entfielen, entfallen im zweiten Zeitraum auf den Rüben- zucker 57,6 Prozent, auf Rohrzucker 42,4 Prozent. Im Jahre 1925/26 ist das Verhältnis folgendes: Rübenzucker 33,3 Prozent, Rohrzucker 66,7 Prozent. Die Produktion des Rohrzuckers ist bedeutend ge- stiegen; im Vergleiche zum Jahre 1913/14 um 73 Prozent ?). Es ist vielleicht zu viel gesagt, wenn Pfeiffer behauptet, daß alle Gründe, welche gegen die Salzsteuer sprechen, auch gegen die Zuckersteuer angeführt werden‘ können, „nur in einem vielleicht etwas geringeren Grade“. Wie schon an anderer Stelle bemerkt wurde, handelt es sich ja bei unseren Urteilen über Besteuerung immer darum, ob eine gewisse Besteuerung rationeller ist, als eine andere, also um eine relative Entscheidung. Wenn der Staat die betreffende Einnahme entbehren kann, um so besser. Wenn er die Einnahme aber nicht entbehren kann, so kann nur zwischen zweck- mäßigeren und weniger zweckmäßigen Besteuerungsarten gewählt werden. Und dann kann gewiß die Besteuerung des Zuckers nicht abgelehnt werden. Obwohl der Zucker ‚ein allgemein verbreitetes und bei Bereitung gewisser Nahrungs- und Genußmittel, die auch von breiten Schichten geringerer Wohlhabenheit benutzt werden, fast unentbehrliches oder nur schwer ersetzbares Nahrungsmittel ist, 1) Siehe: Memorandum sur la production et le commerce. Soumis au comite preparatoire pour la conference internationale economique (Societe des Nations. Geneve 1926, S. 18). 491