4. Buch. V. Teil. Die Steuern. VI. Abschnitt. Die Besteuerung der Gebrauchsgegenstände; Luxussteuern, Aufwandsteuern, Überflußsteuern. ll. Gebrauchsbesteuerung. Die Gegenstände der Kon- sumtion sind teils solche, welche mit der Konsumtion zugleich ver- braucht werden, teils solche, welche nicht verbraucht, sondern bloß gebraucht werden und mit dem Gebrauch nur langsam an Wert abnehmen. Die letzteren bilden das Gebrauchsvermögen. Hierher gehören vor allem solche Güter, welche zu jeder Zeit eine wichtige Gruppe der Konsumtion bildeten und deren Anschaffung und Be- reithaltung einen ansehnlichen Teil des Einkommens in Anspruch nehmen, sowie Kleider, Weißwäsche, Pelzwerk, Haushaltungsgegen- stände, Einrichtungen, Möbel usw. Hierher gehören ferner die mit der Zunahme des Wohllebens mehr der Befriedigung des Luxus dienenden Gegenstände, wie Teppiche, Vorhänge, antike Möbel, Silber- und Goldservice, teuere Porzellan- und Glaswaren, . Anti- quitäten; hierher gehören kostbare Kleidungsstücke, Edelsteine, Schmuckgegenstände, ferner Sammlungen aller Art, Bildergalerien, Bibliotheken, Raritätensammlungen, Antiquitätensammlungen, Münz- und Waffensammlungen, Autogrammsammlungen, kostbare Equi- pagen, Autos, musikalische Instrumente, Flugzeuge usw. Es unter- liegt keinem Zweifel, daß die Anschaffung und Sammlung dieser Gegenstände, ebenso wie der Gebrauch der vorerwähnten Gegen- stände Zahlungsfähigkeit bekundet und daher Gegenstände der Be- steuerung bilden. In der Tat wurden einzelne dieser Gegenstände, so Klaviere, Billarde, Equipagen, dem Luxus dienende Dienerschaft und anderes der Steuer unterworfen. Doch stößt die Besteuerung hier auf manche Schwierigkeiten. Werden diese Gegenstände bei der Konsumtion besteuert, so sind lästige Kontrolle und andere Unbequemlichkeiten unvermeidbar. Im Stadium der Produktion entstehen andere Schwierigkeiten, die Besteuerung kann nur eine sehr mäßige, beinahe nur scheinbare sein, da bei diesen Gegen- ständen den Hauptwert in der Regel nicht‘ der Stoff, sondern die künstlerische Arbeit liefert. Am leichtesten ist die Besteuerung der Fertigprodukte beim Eintritt in den Verkehr, im Handel, aber auch hier nur bei strenger Kontrolle, welche wieder große Kosten verursacht und mit der Gefahr der häufigen Umgehung verbunden ist. Vielleicht am einfachsten wäre die Besteuerung dieser Gegen- stände in der Weise durchzuführen, daß bei den größeren Kin- kommen sub titulo Luxusausgaben ein Zuschlag gerechnet würde, 506