G. II. Abschnitt. Die wichtigeren Steuersysteme der Selbstverwaltung. 549 haftigkeit dieses Systems; die Zollhäuser waren gewöhnlich die ersten Opfer der Volkswut. Endlich kam eine Reform zustande, deren Wesen darin bestand, daß den Gemeinden größerer Einfluß gestattet wird auf das System der Verzehrungssteuern. Namentlich wird die Bildung von geschlossenen Gemeinden erschwert und die Auflösung solcher erleichtert. 5. Belgien. Belgien folgte bis zum Jahre 1860 gänzlich dem französischen System, nur wurde der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Finanzverwaltung größerer Spielraum gestattet. Die Haupteinnahmequellen waren Zuschläge und Verzehrungssteuern. Außerdem eine ablösbare Arbeitspflicht, eine besondere Personal- steuer, eine Steuer zur Erhaltung von Straßen, Kanälen, in einigen Gemeinden Pferde-, Hunde-, Wagensteuer, Jagdgebühren, Straßen- mauth, endlich in Brüssel seit 1865 eine Erbschaftssteuer. Die Verzehrungssteuern, denen namentlich Mehl, Wein, Bier, Alkohol und ähnliche Gegenstände unterworfen waren, erschwerten sehr den Verkehr dieses Landes mit kleinem Territorium, dieselben waren daher schon seit den vierziger Jahren ernsten Angriffen ausgesetzt, wurden aber trotzdem erst im Jahre 1860 abgeschafft. Jene Ge- meinden, in denen Verzehrungssteuern‘ existierten, wurden ent- schädigt, indem sie an gewissen staatlichen Einnahmen beteiligt wurden, so insbesondere an dem Postgefälle, Kaffeezoll, vom Aus- lande stammendem Wein und Alkohol und im Inlande produziertem Wein, Bier, Alkohol, Essig und Zucker. Im Jahre 1889 wurden die Gemeinden an der damals ins Leben getretenen Getränkesteuer und an dem Fleisch- und Viehzoll beteiligt. Das Gemeindegesetz setzt die obligatorischen Ausgaben der Gemeinden fest. Die bel- gischen Gemeinden genießen eine viel größere Unabhängigkeit wie die französischen; keinerlei Gemeindesteuern und Gemeindelasten können ohne Zustimmung des Gemeinderates festgesetzt werden. Die Kontrolle üben die Provinzkommissionen aus. Mit diesem System hat das holländische viel Ähnlichkeit. 6. Rußland. In Rußland ruhte das Gemeindewesen bis auf die neueste Zeit auf kommunistischer Grundlage, deren primäre Gestalt der Mir ist. Die Gemeinde umfaßt das gesamte wirtschaft- liche Leben des Individuums und verknüpft dasselbe unauflöslich mit der Gemeinde. Auch in Rußland setzte der Staat die obli- gatorischen Aufgaben der Gemeinde fest; hierher gehören die Kosten der Gemeindeverwaltung, die Kosten der ärztlichen Be- handlung bei Epidemien, Kosten der Impfung, Errichtung von Getreidemagazinen, Errichtung von kommunalen Wegen, Kanälen, Haltung von Gemeindewächtern, Versorgung von Kranken, Invaliden.