Dritter Teil Die Systemfragen im Reichsverbande der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften. Der am 6. Juli 1883 gegründete Reichsverband der deutschen land- wirtschaftlichen Genossenschaften e. V. in Berlin umfaßte am 1. Januar 1926 insgesamt 26 013 Genossenschaften, nämlich 86 Zentralgenossenschaften, 13121 Spar- und Darlehenskassen, 4179 Bezugs- und Absatzgenossenschaften, 2624 Molkereigenossenschaften, 6003 sonstige Genossenschaften. Seine Verwaltungsorgane sind der Anwalt, der Verwaltungsrat, der Gesamtausschuß, der Genossenschaftstag. Er ist nur Anwaltschafts- verband, nicht Revisionsverband. Für das Revisionswesen ist ihm an- gegliedert die Revisions- und Treuhandgesellschaft des Reichsverban- des der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften G. m. b. H. Die Ausführung der gesetzlichen Revisionen liegt bei den ihm ange- gliederten 27 Revisionsverbänden. Sein Sitz ist seit 1913 Berlin. Sein Verbandsblatt ist die „Deutsche landwirtschaftliche Genossenschafts- presse“. Gründer des Reichsverbandes ist der am 27. Oktober 1839 in Darmstadt geborene Geheime Rat Wilhelm Haas, der ihn auch bis zu seinem Ableben am 12. Februar 1913 geleitet hat. Die Wiege des im Reichsverbande zusammengeschlossenen landwirt- schaftlichen Genossenschaftswesens ist das Großherzogtum Hessen. Dort waren zunächst landwirtschaftliche Konsumvereine entstanden, welche auf Anregung von Wilhelm Haas bereits im Jahre 1873 zu einem Verbande vereinigt wurden. Seit dem Anfang der 1870er Jahre entstanden dann im Großherzogtum Hessen Darlehenskassenvereine nach dem System Raiffeisen und unter Benutzung der von Raiffeisen entworfenen Mustersatzung. Der Vorkämpfer für die Darlehens- kassenvereine in Hessen war zunächst Raiffeisens Freund und Gesin- nungsgenosse von Langsdorff, welcher am 1. April 1871 Generalsekre- tär der landwirtschaftlichen Vereine Hessens geworden war und vor- her in Rheinpreußen zusammen mit Raiffeisen gearbeitet hatte. Sein Nachfolger wurde Rudolf Weidenhammer, welcher in der Rhein-