Vierter Teil. Die Systemfragen im Zentralverbande deutscher Konsumvereine. Der bedeutendste der Verbände für Konsumvereine ist der im Jahre 1903 mit dem Sitz in Hamburg gegründete Zentralverband deutscher. Konsumvereine. Er umfaßte am 1. Januar 1926 insgesamt 1132 Mit- glieder, nämlich 1110 Konsumgenossenschaften, 19 Arbeitsgenossenschaften und Genossenschaften anderer Art, 1 Großeinkaufs-Gesellschaft deutscher Konsumvereine in Ham- burg, 1 Verlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine, 1 Sächsisches Bekleidungswerk G.m.b.H: in Dresden. Die Mitgliederzahl von 1051 berichtenden Konsumvereinen beträgt 3 382 011. Der Zentralverband ist nur Anwaltschafts-, nicht Revisionsverband. Er hat als einziger unter den Spitzenverbänden nicht die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Seine Verwaltungsorgane sind der Vor- stand, der Ausschuß, das Sekretariat und der Genossenschaftstag. Die Ausführung der Revisionen liegt bei den ihm angeschlossenen 10 Re- visionsverbänden. Sein Verbandsblatt ist die „Konsumgenossenschaft- liche Rundschau“, Nach der Zahl der den Genossenschaften angeschlos- senen Mitglieder dürfte der Zentralverband der stärkste der vier Spitzenverbände sein. Als Konsumvereine im Sinne dieses Abschnittes kommen nur Ge- nossenschaften zum gemeinschaftlichen Einkauf der hauswirtschaft- lichen Verbrauchsgüter in Betracht. Die landwirtschaftlichen Konsum- genossenschaften scheiden also aus. Es hat sich überhaupt in der technischen Begriffsbildung mehr und mehr der Gebrauch heraus- gestellt, unter Konsumgenossenschaften schlechthin nur die Kon- sumgenossenschaften für die Befriedigung der Bedürfnisse der Haus- wirtschaft zu verstehen. Als der Zentralverband.im Jahre 1903 gegründet wurde, hatten die Konsumvereine auch in Deutschland eine jahrzehntelange Entwick-