Staaten doch verschont geblieben sind. Hausbesitz findet sich bei den Weichkohlenarbeitern im Gegen- satz zu den Hartkohlenarbeitern nur selten. Etwa zur Hälfte wohnen erstere in Zechenhäusern. Dabei be- steht der engste Zusammenhang zwischen Arbeits- und Mietverhältnis. Die Bergwerksgesellschaft als Eigen- Weichkohlenbergbau WTartkoblenbenq6au Sl a Egg N ZZ Abb. 38. Verteilung der Kohlenbergarbeiter nach Wohnstätten. tümerin des ganzen Gebiets, in dem die Zechenkolonie liegt, geht nun vielfach so weit, daß sie auch den persönlichen Verkehr ihrer Arbeiter regelt, was vor allen Dingen dem Zwecke dient, ein Eindringen der Union auf der betreffenden Grube zu verhindern. Da sie über die Wege, die öffentlichen Plätze und die öffentlichen Gebäude verfügt, ist es ohne ihren Willen einem Fremden kaum möglich, in eine solche Zechen- kolonie und bei ihren Bewohnern Eingang zu finden. Es liegt auf der Hand, daß diese Verhältnisse den stärksten Widerspruch der Union hervorrufen und nicht selten bei deren‘ Propagandafeldzügen zu Gewalttätigkeiten Anlaß geben. Die Wohnungsver- hältnisse in diesen Zechenkolonien entsprechen, wenn es auch Musterkolonien gibt, zum guten Teil nicht den bescheidensten Anforderungen. Die wenig- sten Häuser sind unterkellert oder mit Wasser sowie Gas und Elektrizität versehen, im besondern lassen die Abortanlagen vielfach alles zu wünschen übrig. Die wichtigsten Seiten der Arbeitsbedingun- Arbeits- gen werden durch Lohn und Arbeitszeit dar- bedingungen; gestellt. Was letztere anlangt, so wird es manch einen A überraschen, zu hören, daß der amerikanische Berg- Arbeitszeit. arbeiter länger arbeitet als sein deutscher Kamerad. Eine Reglung der Arbeitszeit durch Gesetz liegt, so- 57