off-system, das sich im gesamten Weichkohlenberg- bau, soweit er den Tarifvertrag besitzt, durchgesetzt hat, und das darin besteht, daß an den Lohntagen der Unternehmer die Beiträge, Eintritts- und Strafgelder, auch etwaige besondere Beiträge seiner Arbeiter, ab- hält und dann die Gelder mit einer Aufstellung an den Kassierer der Union abführt. In diesen Weich- kohlengebieten besteht auch der sogenannte Closed Closed shop. shop, d. h. auf einer Grube, für die der mit der Union abgeschlossene Tarifvertrag gilt, dürfen nur Mit- glieder dieser beschäftigt werden. Theoretisch hat er ein Gleiches im Hartkohlenbergbau nicht erreicht, wie es ihm auch noch nicht gelungen ist, hier mit seiner Forderung auf das Check off durchzudringen. Eine besondere Stärkung seiner Stellung erfährt der Gewerkverein im Hartkohlenbergbau noch durch das dort bestehende Erfordernis eines Hauerscheins, an dessen Erteilung die Arbeiter und damit der Gewerk- verein maßgebend beteiligt sind. Auf Arbeitgeberseite fehlt es an einem Organisation Gegenstück zu dem Bergarbeiterverband. Zunächst der . begegnen wir hier wieder der Scheidung von Arbeitgeber. Weich- und Hartkohlenbergbau, die sich scharf gegeneinander abheben, und wie sie miteinander im Wettbewerb stehen, auch gerade in der Arbeiterfrage vielfach gegensätzliche Interessen aufweisen. Für die Verhandlungen mit dem Bergarbeiterverband besteht im Hartkohlenbergbau das sogenannte General Poli- cies Committee, das in dem Bureau of Information in Philadelphia eine Art Geschäftsstelle hat. Der Weich- kohlenbergbau kennt wohl eine umfassendere Organi- sation, die American Coal Association, d.h. sie ist als umfassend gedacht, sie begreift aber in Wirklich- keit nur etwa 50% der Förderung, und da ihr eben- sowohl Union- wie Non-Uniongruben angehören, so kann sie sich bei deren gerade in der Arbeiterfrage meist entgegengesetzten Interessen nicht als Zechen- verband betätigen, sondern ist auf die Aufgaben eines Bergbauvereins beschränkt. Und auch dafür ergeben sich noch Hemmungen, insonderheit auf dem Gebiete der Fisenbahntariffragen, die von Bezirk zu Bezirk einer unterschiedlichen Beurteilung unterliegen. Für die Behandlung der Arbeiterfragen bestehen in den einzelnen Tarifvertragsstaaten Zechenverbände., Für den Abschluß bzw. die Erneuerung des Gesamt- tarifvertrages im Weichkohlenbergbau wird jedesmal aus den Vertretern der Zechenverbände der ältesten 73