I. MASS- UND WERTFESTSTELLUNG IM WARENVERKEHR 23 das Recht ein, je nach Handelsbrauch 3 bis 5% mehr oder weniger als angegeben zu liefern. Noch mehr wird die Berechnungsgrundlage beeinflußt durch die gebräuchlichen Gewichtsabzüge. Bei der Gewichtsangabe unterscheidet man das Bruttogewicht, das Taragewicht und das Nettogewicht. Das Brutto (in südlichen Ländern auch Sporko genannt) ist das Gewicht der Ware und der Verpackung; die Tara ist das Gewicht der Verpackung, das Netto ist das Gewicht der Ware. Das Bruttogewicht wird tatsächlich, durch Abwage ermittelt, von diesem die Tara subtrahiert und so das Netto gefunden, Die Ermittlung der Tara kann gleichfalls wirklich, durch Abwage, erfolgen, die sogenannte wirkliche oder reelle Tara. Zu diesem Behufe wird zunächst das ganze Kollo auf die Wage gestellt, Sodann der Inhalt ausgeleert (das „Stürzen‘“ des Kollos) und nun die Verpackung allein abgewogen (das Tarieren). Das Nettogewicht wird daher in den meisten Fällen durch Subtraktion gefunden, Bei vielen Handelsartikeln hat sich aber auch eine durch die Erfahrung gegebene Tara, die sogenannte usuelle Tara, Uso- oder Usancetara eingebürgert, wodurch das Tarieren überflüssig wird. Die usuelle Tara kann auch in Prozenten des Bruttogewichtes an- gegeben werden — prozentuelle Tara. Eine solche ist auch die Zolltara, die nach Angabe der Zolltarife zur Ermittlung des zu ver- zollenden Nettogewichtes vom Brutto in Abzug zu bringen ist. Das Taragewicht einer größeren Partie wird häufig in der Weise er- mittelt, daß man die wirklich gewogene Tara nur einiger Kollos als Durchschnittstara für die ganze Partie annimmt. Sopratara ist die Tara der bei längerer Transportdauer, namentlich im Seeverkehre nötigen besonderen Verpackung. Im Seeverkehre werden die Kisten häufig in Jute gehüllt und mit Eisenreifen umzogen; hiedurch ent- steht auch ein zweifaches Bruttogewicht, das große Brutto, engl. Grossweight after packing, und das gewöhnliche Brutto, das sich bloß auf die gewöhnliche Verpackung bezieht. Mit Reweight bezeichnet man ein nach längerer Lagerung oder Versendung neuerlich er- mitteltes Bruttogewicht. Das Gutgewicht (französisch don, englisch draft, auch allowance) ist ein Gewichtsnachlaß, der dem Kleinhändler für Verluste beim Kleinverkaufe (durch Zuwiegen, Zerstäuben, Zerbröckeln) gewährt wird; es wird gewöhnlich in Prozenten entweder als Abzug vom ge- lieferten Gewichte oder als Zugabe zum berechneten Gewichte (surpoids) angegeben, Bei nicht nach Gewicht gehandelten Waren wird der Abzug Gutmaß genannt. Im modernen Handel findet sich das Gutgewicht immer seltener. Kalo oder Schwendung ist eine natürliche, unvermeidliche Quantitätsverminderung der Ware.